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In der Affäre um kriminelle Vorgänge bei der Frankfurter AWO hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft nach der Verurteilun

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, proaktive Maßnahmen zur Aufklärung von kriminellen Vorgängen in der Stadtverwaltung zu ergreifen. Ziel ist es, Interessenkonflikte und mögliche strafbare Handlungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Dies soll dazu beitragen, das Vertrauen in die Stadtverwaltung zu stärken und zukünftige Vorfälle zu vermeiden.

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Frage an den Magistrat

In der Affäre um kriminelle Vorgänge bei der Frankfurter AWO hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft nach der Verurteilung des ehemaligen Oberbürgermeisters Peter Feldmann mittlerweile auch den ehemaligen Leiter des Hauptamtes Tarkan Akman angeklagt. Nachdem das SPD-AWO-Netzwerk bis in diese wichtige Amtsleitung hineinreicht,

frage ich den Magistrat:

Inwiefern setzt sich der Magistrat proaktiv dafür ein, solche und ähnliche Fälle in der Stadtverwaltung vollumfänglich zu durchleuchten und aufzuklären, anstatt darauf zu warten, bis zufällig der nächste Fall offensichtlich wird?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dr. Fabricius,

meine Damen und Herren!

Selbstverständlich hat der Magistrat größtes Interesse daran, mögliche Interessenskollisionen, die unter Umständen zu strafbaren Handlungen führen können, von vornherein zu unterbinden. Hier hat die Stadt jedoch nur äußerst begrenzte Möglichkeiten.

Nach den städtischen Regelungen dürfen Beschäftigte keine dienstlichen Handlungen vornehmen, die sich gegen sie selbst oder ihre Angehörigen richten oder ihnen oder ihren Angehörigen einen Vorteil verschaffen. Angehörige im Sinne dieser Vorschrift sind Personen, denen wegen familienrechtlicher Beziehungen im Strafverfahren das Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, §§ 52 ff. StPO. Überall, wo es zu Verknüpfungen zwischen privaten und dienstlichen Interessen kommen kann, müssen sich die Beschäftigten im dienstlichen und persönlichen Umgang größte Zurückhaltung auferlegen.

Interessenverknüpfungen sind nicht mehr tolerabel, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund privater Kontakte die dienstliche Objektivität beeinträchtigt wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei

- Privatgeschäften mit ...

- Nebentätigkeiten bei ...

- Beschäftigung von Angehörigen bei ...

- Darlehensgewährung durch ...

... Firmen, mit denen dienstliche Berührungspunkte bestehen.

Des Weiteren wird in den städtischen Regelungen explizit darauf hingewiesen, dass alle Beschäftigten auf der sicheren Seite wären, die beispielsweise private Kontakte jedweder Art zu Firmen, mit denen auch dienstliche Berührungspunkte bestehen oder finanzielle oder sonstige Beteiligungen auch d. Ehepartner:in an Firmen der jeweiligen Amts- oder Betriebsleitung von vornherein offenlegen.

Darüber hinaus existieren in der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main, AGA, klare Regelungen für den Umgang mit Fällen von Verdacht auf oder Erkenntnis über Pflichtverletzungen. In der AGA I ist unter Abschnitt 2.33 "Pflichtverletzungen, Strafverfahren, besondere Vorkommnisse im Personalbereich" geregelt:

"(1) Pflichtverletzungen, die nach Auffassung d. zuständigen Dezernentin/Dezernenten u. U. die Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erfordern, sind von ihr/ihm unverzüglich schriftlich dem Personaldezernat zu melden. Die Meldung muss den Sachverhalt umfassend erkennen lassen. In besonderen Fällen und in Eilfällen sind die zuständigen Stellen vorab telefonisch zu informieren.

(2) Kann der Verdacht einer Straftat städtischer Beschäftigter (insbesondere Veruntreuung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Falschbeurkundung) nicht eindeutig ausgeschlossen werden, ist abweichend von Absatz 1 das Personal- und Organisationsamt - bei möglicher Korruptionsrelevanz (insbesondere Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Betrug, Untreue, Verrat von Dienstgeheimnissen, Preisabsprachen, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Duldung von Straftaten, Strafvereitelung) auch das Antikorruptionsreferat - unmittelbar und unverzüglich, ggf. vorab telefonisch, durch die Amtsleitung zu informieren. Darüber hinaus ist in Fällen von Unregelmäßigkeiten bei Kassengeschäften das Revisionsamt unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Von einer Anhörung angeschuldigter Beschäftigter ist zunächst in jedem Fall Abstand zu nehmen. Das Personal- und Organisationsamt sowie das Antikorruptionsreferat prüfen dann - erforderlichenfalls im Benehmen mit anderen zu beteiligenden Stellen -, ob vor einer Anhörung ggf. andere Maßnahmen zu ergreifen sind. Eine unverzügliche Information ist auch dann erforderlich, wenn (noch) keine konkreten Hinweise auf Fehlverhalten bestimmter Beschäftigter vorliegen.

(3) Das Personal- und Organisationsamt sowie das Antikorruptionsreferat entscheiden, ob aufgrund des Verhaltens städtischer Beschäftigter die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten sind.

(4) Alle Beschäftigten sind verpflichtet, Unregelmäßigkeiten oder Tatsachen die den Verdacht von Unregelmäßigkeiten rechtfertigen, auf dem Dienstweg zu melden. In Antikorruptionsangelegenheiten steht das Antikorruptionsreferat auch für direkte und persönliche Beratungen zur Verfügung.

(5) In jedem Falle, in dem der Beschäftigungsstelle ein Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter bekannt wird, hat sie das Personal- und Organisationsamt, bei möglicher Korruptionsrelevanz auch das Antikorruptionsreferat, unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dabei ist es gleichgültig, ob dienstliche oder außerdienstliche Angelegenheiten berührt werden."

Sofern es in Einzelfällen zu Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft oder andere Behörden kommt, unterstützt der Magistrat sowie die Stadtverwaltung die Ermittlungen in jedem Fall uneingeschränkt. Sofern Mitglieder des Magistrats oder Mitarbeitende der Stadtverwaltung Einblick in Ermittlungsergebnisse bekommen, werden die Erkenntnisse der Behörden auch genutzt, um gegebenenfalls Strukturen oder Abläufe zu hinterfragen und bei Bedarf anzupassen.

Der Magistrat hat, vor allem auch im Namen der ganz überwiegenden Mehrzahl der Beschäftigten, die hoch engagiert, zuverlässig und objektiv arbeiten, ein hohes Interesse an der Verhinderung und ggf. Aufdeckung von persönlichem Fehlverhalten. Ungeachtet der bisher bereits bestehenden Regelungen sowie präventiven Schulungen ist allerdings nach allen Erfahrungen persönliches Fehlverhalten in großen Organisationen, wie es die Stadtverwaltung ist, nie gänzlich auszuschließen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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