Insbesondere beim sozialen Wohnungsbau müssen wir die Versäumnisse der letzten Jahre durch angepasste Förderbedingungen
Zusammenfassung
Im Zeitraum von 2012 bis 2021 wurden insgesamt 2.911 Sozialwohnungen in Frankfurt am Main fertiggestellt. Der Magistrat plant, die Förderbedingungen zu überarbeiten, um die Anzahl geförderter Wohnungen in den kommenden Jahren zu erhöhen und die Mietbelastungsquote für geringverdienende Haushalte angemessen zu halten.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Insbesondere beim sozialen Wohnungsbau müssen wir die Versäumnisse der letzten Jahre durch angepasste Förderbedingungen evaluieren. Darum frage ich den Magistrat: Wie viele Sozialwohnungen wurden in den vergangen zehn Jahren im Frankfurter Stadtgebiet fertiggestellt und welche Anpassungsmöglichkeiten bei den Förderbedingungen sieht der Magistrat auf kommunaler Ebene? Aufgegliedert nach Kalenderjahr von 2012 bis 2021.
Antwort des Magistrats
Im Zeitraum von 2012 bis 2021 wurden im Förderweg 1 insgesamt 1.525 Sozialwohnungen mit einer Wohnfläche von 101.683,64 Quadratmetern und im Förderweg 2 1.386 Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100.824,53 Quadratmetern fertiggestellt.
| Jahr | FW 1 | FW 2 (inklusive |
| Vorgängerprogramm Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau) 2012 | 90 | 109 |
| 2013 | 56 | 52 |
| 2014 | 307 | 96 |
| 2015 | 431 | 67 |
| 2016 | 226 | 64 |
| 2017 | 68 | 52 |
| 2018 | 52 | 318 |
| 2019 | 111 | 298 |
| 2020 | 53 | 120 |
| 2021 | 131 | 210 |
| Gesamt | 1525 | 1386 |
Aufgrund des geltenden Baulandbeschlusses M 220 vom 20.12.2019, § 5590 vom 07.05.2020, ist davon auszugehen, dass die Anzahl der geförderten Wohnungen sich im Laufe der nächsten Jahre stark erhöhen wird. Anpassungsmöglichkeiten werden mit der Überarbeitung der Richtlinien geschaffen, indem zunächst ökonomische Aspekte, wie die Erhöhung der Fördermittel, einfließen.
Das Land Hessen hat auf die aktuellen Rahmenbedienungen mit dieser Maßnahme bereits reagiert und verabschiedet voraussichtlich im April 2023 eine aktualisierte Landesrichtlinie, indem die Förderung angehoben wird. Seitens der Stadt werden wir ebenfalls in geeigneter Weise und in absehbarer Zeit auf die aktuellen Rahmenbedienungen reagieren. Dadurch werden insgesamt bessere Förderbedingungen geschaffen.
Bei allen Richtlinienanpassungen gilt es weiterhin darauf zu achten, dass die Mietbelastungsquote für die geringverdienenden Haushalte angemessen bleibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.