Kürzlich wurde bekannt, dass im Oktober 2021 Durchsuchungen wegen Korruptionsverdachts bei der Wohnungsbaugesellschaft A
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die mögliche 15-monatige Vakanz im Aufsichtsrat der ABG Frankfurt Holding GmbH und die damit verbundenen Korruptionsverdachtsfälle. Es wird erwartet, dass der Magistrat Klarheit über die Besetzung des Aufsichtsrats und die Informationslage des Wohnungsdezernenten Mike Josef schafft.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Kürzlich wurde bekannt, dass im Oktober 2021 Durchsuchungen wegen Korruptionsverdachts bei der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH stattfanden und entsprechende Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft geführt werden. Im Aufsichtsrat soll dies bis heute kein Thema gewesen sein. Nach einem Zeitungsbericht in der FR vom 03.03.2023 erklärte die Stadtverwaltung dazu und zu der Frage, seit wann der Wohnungsdezernent Mike Josef informiert sei: "Josef sei von Ende August 2021 bis Ende November 2022 nicht im Aufsichtsrat der ABG gewesen, also auch nicht zum Zeitpunkt der Durchsuchung." Daher frage ich den Magistrat: Trifft es zu, dass die Koalition eine 15-monatige Vakanz des halben ABG-Aufsichtsrats zugelassen hat?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Kößler,
meine Damen und Herren!
Der Aufsichtsrat der ABG Frankfurt Holding GmbH besteht aus 21 Mitgliedern, davon zehn Vertreter:innen der Anteilseigner:innen, zehn Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen und die neutrale Person.
Eine 15-monatige Vakanz des halben ABG-Aufsichtsrats der ABG Frankfurt Holding GmbH hat nicht vorgelegen. Es waren, mit Ausnahme eines Zeitraums vom 12.11.2022 bis 24.11.2022, immer mehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmandate besetzt. Seit dem 25.11.2022 ist der Aufsichtsrat der ABG Frankfurt Holding GmbH wieder zu 100 Prozent besetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.