Die Besitzer des beliebten Lokals .Feinschmecker. in der Straße Alt-Schwanheim haben aufgrund der Überschwemmungskatastr
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Frage vom 20.06.2014, F 1530 Die Besitzer des beliebten Lokals "Feinschmecker" in der Straße Alt-Schwanheim haben aufgrund der Überschwemmungskatastrophe auf dem Balkan vor ihrem Lokal einen Bastkorb aufgestellt, um vor allem Kleidungsstücke für die Opfer in diesen Ländern zu sammeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt erließ jedoch gegen die Besitzer einen Gebührenbescheid für Sondernutzungen in Höhe von zwei Euro und eine Verwaltungsgebühr von 70 Euro, also insgesamt 72 Euro, obwohl der Korb auf dem Bürgersteig kein Hindernis für Fußgänger darstellte. Ich frage daher den Magistrat: Hält der Magistrat das Vorgehen der Behörde in diesem Fall für angemessen?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Stefan Majer: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Weber! Bürgerschaftliches Engagement zum Wohle anderer wird durch den Magistrat nicht nur ausdrücklich begrüßt, er unterstützt dies auch nach Kräften. Aber es muss dem Magistrat bekannt sein. Genau dies war im vorliegenden Fall leider zunächst nicht der Fall. Die zuständige Fachbehörde musste vielmehr durch eine entsprechende Meldung des Außendienstes des Ordnungsamtes davon ausgehen, dass eine in der Stadt vielfach zu beobachtende Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen vorliegt und erließ daher entsprechende Bescheide. Unmittelbar nachdem durch die Presseveröffentlichung bekannt wurde, dass es sich bei dem vor dem Lokal aufgestellten Korb, wie Sie richtig geschildert haben, um einen Spendensammelkorb für Flutopfer in Südosteuropa handelt, hat das Amt für Straßenbau und Erschließung mit der Initiatorin der Spendenaktion vereinbart, dass die zunächst erhobenen Gebühren von 72 Euro für die Sondernutzungen aus im unmittelbaren öffentlichen Interesse liegenden Gründen zurückerstattet werden und das Aufstellen des Sammelkorbs kostenfrei genehmigt wird. Wir haben ihr außerdem viel Erfolg bei ihrer Sammelaktion gewünscht.
(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Baier: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Weber von der SPD-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Arnold Weber, SPD: (Zusatzfrage) Diese Nachricht höre ich gern. Das ist in Ordnung, und so habe ich es eigentlich auch erwartet. Aber es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, anstatt aufwändige Fotografien zu machen, in das Lokal zu gehen und den Leuten zu sagen, dass es eine gute Idee ist, die aber genehmigt werden muss. Vor diesem Hintergrund stelle ich noch einmal die Frage: Werden die verantwortlichen Aufsichtspersonen für grenzwertige Fälle, es gibt ja nicht nur schwarz und weiß, sondern auch grau, so geschult, dass Peinlichkeiten dieser Art, die der Stadt keinen guten Ruf einbringen, vermieden werden? Stadtrat Stefan Majer: (fortfahrend) Herr Stadtverordneter Weber, in diesem Fall waren mehrere Ämter und mehrere Dezernate betroffen. Sie können versichert sein, dass ich, aber auch meine Kolleginnen und Kollegen nicht müde werden, auch bei den Mitarbeitern der Stadtverwaltung darauf hinzuwirken, dass man zwei Regeln beachtet: Das Eine ist, man gehe vor Ort, und das Zweite ist, man rede mit den Leuten. Dann wird alles gut.
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Arnold Weber
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Juni 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.