„Die Betreuung in Tagesfamilien ist eine familiennahe und seit Jahren bewährte Betreuung für Kinder durch Tagesmütter un
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, eine Satzung zur Förderung der Kindertagespflege zu erstellen, um die Landesförderung und die BEP-Pauschale in Anspruch nehmen zu können. Dies ist notwendig, um die finanzielle Situation der Tagesfamilien zu verbessern und um sicherzustellen, dass keine Fördermittel des Landes Hessen verloren gehen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
"Die Betreuung in Tagesfamilien ist eine familiennahe und seit Jahren bewährte Betreuung für Kinder durch Tagesmütter und Tagesväter - gleichrangig mit der Betreuung in Einrichtungen", heißt es auf der städtischen Internetseite. Jedoch verfügt Frankfurt bis heute über keine Satzung über die Förderung der Kindertagespflege. Der dazu in der Antwort des Magistrats zur Frage Nr. 182 vom 08.07.2021 für das erste Halbjahr 2022 angekündigte Entwurf liegt als solcher bis heute nicht vor.
Ich frage den Magistrat:
Wie können seitens der Stadt die Landesförderung gemäß § 32a HKJGB und die BEP-Pauschale abgerufen werden, obwohl keine Satzung vorliegt, und in welcher Höhe sind der Stadt dadurch gegebenenfalls Fördermittel des Landes Hessen bislang entgangen?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Sylvia Weber:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yildiz!
Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Landesförderung gemäß § 32a HKJGB kann auch ohne Satzung von der Stadt Frankfurt beantragt und vollumfänglich in Anspruch genommen werden. Die Fördersumme betrug im letzten Jahr 2.702.200 Euro und wurde vollständig an die Tagesfamilien weitergeleitet.
Durch die Satzung wird die Landesförderung auf die Geldleistung angerechnet, das heißt, sie muss nicht mehr wie bisher extra ausgewiesen und extra beantragt werden. Dies ist der wesentliche Unterschied in der Handhabung zwischen der Inanspruchnahme der Landesförderung mit einer Satzung und ohne eine solche. Den Frankfurter Tagesfamilien ist also durch das Fehlen einer Satzung keinerlei Nachteil entstanden.
Durch die Satzung kann zukünftig die seit 2018 seitens des Landes eingeführte Pauschale für die Teilnahme an Kursen zum Bildungs- und Erziehungsplan, also die sogenannte BEP-Pauschale, von der Stadt Frankfurt beantragt werden. Real war erst eine Beantragung ab 2019 möglich, da als Voraussetzung zur Gewährung eine verpflichtende Fortbildung besucht werden musste und diese von besonders geschulten Referent:innen zunächst nur sehr begrenzt angeboten wurde.
Die Stadt Frankfurt hat sich seinerzeit dazu entschieden, bis zur Einführung der Satzung eine sogenannte Qualitätspauschale auf eigene Kosten einzuführen. Diese Qualitätspauschale ist gänzlich analog der BEP-Pauschale konzipiert, damit Frankfurter Tagesfamilien nicht aufgrund der fehlenden Satzung gegenüber Kindertagespflegepersonen in anderen hessischen Kommunen benachteiligt werden.
Im Jahr 2021 wurden von Frankfurter Tagesfamilien 136 entsprechende Anträge beim Stadtschulamt gestellt und Qualitätspauschalen in Gesamthöhe von circa 47.000 Euro gewährt. Für das Jahr 2022 wurden 150 entsprechende Anträge gestellt, sodass insgesamt circa 55.000 Euro an zusätzlicher Förderung im Rahmen der Qualitätspauschale gewährt werden.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Vielen Dank, Frau Weber! Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller Haluk Yildiz. Bitte!
Stadtverordneter Haluk Yildiz, BFF-BIG:
(Zusatzfrage)
Welche Verbesserungen haben Sie für die Tagesfamilien geplant, und wann sollen diese umgesetzt werden?
Stadträtin Sylvia Weber:
(fortfahrend)
Natürlich hatten die Tagesfamilien, wie im Übrigen viele andere Selbstständige auch, in Zeiten der Pandemie Einnahmeeinbußen. Viele Kinder sind nicht gebracht worden und so weiter. Jetzt gibt es die Preissteigerungen. Sie wissen, es hat in der letzten Woche Proteste und Demonstrationen gegeben - und ich fand, zu Recht -, weil natürlich die finanzielle Situation für die Tagesfamilien jetzt sehr angespannt ist. Aus diesem Grund habe ich zunächst gesagt, wir können kurzfristig einmalig 300 Euro Energiepauschale bezahlen, um die schlimmsten Preis- und Energiepreissteigerungen abzufedern. Wir denken darüber nach, mittelfristig die Verpflegungspauschale anzuheben. Das würden wir in dieser Satzung eben auch regeln.
Und wir haben natürlich vor, mit der Satzung noch eine Reihe anderer Verbesserungen einzuführen. Zum einen ist die Abschaffung der Degression vorgesehen. Sie wissen, dass bei der Betreuung eines vierten beziehungsweise fünften Kindes die entsprechenden Entgelte reduziert werden. Das ist eine alte und aus meiner Sicht veraltete Regelung. Das heißt, die Tagespflegepersonen werden ab Gültigkeit der Satzung, das heißt im kommenden Jahr, deutlich mehr Geld bekommen, wenn sie drei oder vier Kinder betreuen.
Weiterhin - und das ist etwas, das, glaube ich, auch in den Kitas schon lange gewünscht wird - soll die Vor- und Nachbereitungszeit extra vergütet werden, das sind immerhin 2,5 Stunden pro Kind und Woche, und die mittelbare pädagogische Arbeit auch noch einmal in Form von 0,5 Stunden. Das heißt, da gibt es real zusätzliches Geld auch für diejenigen, die jetzt weniger als vier Kinder betreuen.
Das alles werden wir in dieser Satzung niederschreiben, und ich hatte in meinem letzten Gespräch am 19. Januar, das ich mit den Kindertagespflegepersonen und auch mit der IG TaMaPaKi hatte, die ja jetzt hier sehr aktiv unterwegs ist, schon angekündigt, dass wir diese Satzung vorbereiten. Ich hatte darum gebeten, auch Wünsche der Tagesfamilien entgegenzunehmen. Die Wünsche sind inzwischen eingegangen. Ich habe ein Schreiben bekommen. Das prüfen wir gerade, und wir haben verabredet, dass wir im Juni ein weiteres Treffen machen, wo wir die Grundzüge der neuen Satzung miteinander besprechen. Ich möchte und versuche auch, die Tagesfamilien sehr stark in die Konzipierung der neuen Satzung miteinzubeziehen.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Danke schön, Frau Weber! Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Steinhardt von der CDU. Bitte!
Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU:
(Zusatzfrage)
Frau Weber, vielen Dank! Das sind erst einmal gute Nachrichten, dass die Tageseltern keine Nachteile hatten. Aber wenn ich das richtig sehe, hat die Stadt ja Nachteile. Wenn die Bildungs- und Erziehungsplanpauschale nicht abgerufen worden ist und seit 2019 die Stadt, also das Bildungsdezernat, statt eine Satzung zu erstellen, einen mittleren fünfstelligen Betrag selbst gezahlt hat, statt diesen vom Land zu beziehen, sind das doch Gelder, die der Stadt verloren gehen.
Stadträtin Sylvia Weber:
(fortfahrend)
Das sind in der Tat Gelder, die wir zusätzlich aufgebracht haben, damit die Tagesfamilien keinen Nachteil erleiden. Das ist richtig.
Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1502
Stadtverordneter Haluk Yildiz, BFF-BIG:
Verehrte Vorsitzende,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Tagesfamilien!
Die Situation der Tagesfamilien hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert und ist auch infolge der Inflation nicht mehr tragbar. Trotzdem möchte die Bildungsdezernentin Frau Weber den Tagesfamilien lediglich eine Einmalzahlung von 300 Euro als Inflationsausgleich zukommen lassen. Das grenzt an Demütigung und zeigt, dass die Notsituation der Tagesfamilien nicht verstanden wurde oder schlicht ignoriert wird. Aufgrund der aktuellen Situation haben bereits viele Tagesfamilien ihr Betreuungsangebot einstellen müssen. Weitere Tagesfamilien haben bereits Schließungen angekündigt, von denen bis zu 1.100 Kinder und Familien betroffen sein können. Zudem existiert in Frankfurt keine gültige Satzung, darüber hatten wir gesprochen. Jetzt heißt es, okay, die Satzung wäre nicht relevant und es würde eine erfolgen, aber erst in 2024. Das heißt, die Tagesfamilien können aber nicht so lange warten, bis die Satzung in Kraft getreten ist. Es besteht sofortiger Handlungsbedarf. Die Förderleistung muss umgehend auf 7,50 Euro pro Stunde und Kind angehoben werden. Bereits seit mehreren Jahren liegt eine klare Empfehlung des Bundesverbandes für Kindertagespflege zur leistungsgerechten Vergütung vor. Das gesamte Bundesland Baden-Württemberg setzt diese Empfehlung um. Frankfurt liegt aktuell 60 Prozent unter dem Mindestsatz und zahlt pro Kind und Stunde zwischen 2,95 Euro und 4,18 Euro brutto. Das ist skandalös, meine Damen und Herren. Rücklagen zur Existenzsicherung der selbstständig tätigen Tagesfamilien können davon schon lange nicht mehr gebildet werden. Mindestens vier Kinder müssten durchgängig betreut werden, um überhaupt den Mindestlohn eines Angestellten von 13 Euro zu erreichen. Ich glaube, keiner von uns hier würde für diese Sätze arbeiten.
Neben der Förderleistung müssen auch Sachkosten, unter anderem die Verpflegungskosten und Energiekosten, dringend um 85 Euro pro Kind und pro Monat angehoben werden. Seit 15 Jahren wurde die Sachkostenpauschale von 300 Euro trotz 30-prozentiger Inflation nicht angehoben. Die Tagesfamilien sind somit seit Jahren gezwungen, die entstandenen Mehrkosten für die Tageskinder aus privater Tasche zu bezahlen. Das ist nicht gerecht. Laut dem Kindertagesstättenentwicklungsplan B 83, sollten bereits 2020 737 Plätze im U-3-Bereich geschaffen werden. Realisiert wurden nur 57.
In den nächsten Jahren sollen weitere 1.900 Plätze entstehen. Wer soll, bitte schön, diese Kinder betreuen? Tagesfamilien sollten nicht weiterhin massiv benachteiligt, sondern gefördert werden. Denn sie bieten der Stadt nicht nur kostengünstige Betreuungsplätze, sondern können im Gegensatz zu Einrichtungen auch eine flexible Betreuung in den Rand- und Nachtzeiten sicherstellen und dies in Bestandsimmobilien. Daher rufe ich den Magistrat dazu auf, diese Missstände umgehend zu korrigieren.
(Beifall)
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Die nächste Rednerin ist Frau Britta Wollkopf von Volt. Bitte schön!
Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
liebe Kolleg:innen!
Die Kindertagespflege ist eine sehr wichtige Säule innerhalb unserer Kinderbetreuungslandschaft. Sie bietet innerhalb der Wahlfreiheit nicht nur eine Alternative zu Kita und Krippe, sondern schießt vor allem die Versorgungslücken, zum Beispiel wenn in einem Stadtteil noch nicht ausreichend Einrichtungen angeboten werden können oder indem sie die Randzeiten abdeckt - wie schon eben gehört.
Dies ist durchaus essenziell für Eltern, zum Beispiel wenn sie alleinerziehend sind oder wenn sie im Schichtbetrieb arbeiten. Die Kindertagespflege ist somit systemrelevant, wie wir seit 2020 sagen. Und dennoch gerät sie mitunter aus unserem politischen Blick. Dabei sind sie abhängig von den politischen Entscheidungen. Die Mehrheit der Tagesfamilien in Frankfurt bietet öffentlich geförderte Plätze. Magistratsbeschlüsse sind somit die Rahmenbedingungen für ihre alltägliche Arbeit.
Wir vertrauen den Kindertagesfamilien unsere Kinder an, aber bezahlen aktuell umgerechnet nicht einmal den Mindestlohn. Es ist deshalb gut, dass Kindertagesmütter und -väter nun lautstark ihre Rechte eingefordert haben und auch endlich die Aufmerksamkeit erhalten haben, die sie benötigen. Es ist sehr erfreulich, dass die Bildungsdezernentin Frau Weber nun wichtige und notwendige Schritte angekündigt und - das ist jetzt entscheidend - auch deren schnellere Umsetzung versprochen hat. Neben der Satzung an sich - die ein wichtiger Baustein ist -, ist es auch vor allen Dingen die finanzielle Entlastung, die in Aussicht gestellt wird. Damit würden Tagesfamilien und andere Beteiligte Planungssicherheit bekommen und nebenbei kann die Stadt Frankfurt auch noch Kosten sparen, wenn es um die Qualitätspauschalen geht.
Es ist nun unsere Aufgabe, diesen Prozess zu überwachen und verlorenes Vertrauen langfristig wieder aufzubauen, damit sich zukünftig mehr und nicht weniger Menschen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege in Frankfurt entscheiden.
Vielen Dank!
(Beifall)
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Die nächste Rednerin ist Frau Steinhardt von der CDU-Fraktion. Bitte schön!
Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
meine Damen und Herren!
Ich freue mich, dass die BFF meine Frage von 2021 nach der Satzung aufgreift, wahrscheinlich bedingt durch die aktuelle Tour der Initiative TaMaPaKi durch die Ortsbeiräte und die Kundgebung letzte Woche, denn sonst hat sich außer der CDU in den letzten zwei Jahren im Parlament niemand für dieses Thema interessiert. Wenn Vertreter:innen der Tageseltern in den Bildungsausschuss kommen, gibt es immer viele Lippenbekenntnisse, aber nicht viel mehr. Es gab in den vergangenen Jahren ein paar Anpassungen - Stichwort: Änderung der Kündigungsfrist, Abschaffung der Auskunftspflicht durch den Arbeitgeber -, für die wir uns als CDU mit mehreren Anträgen eingesetzt haben, und ja, eine Satzung wurde zugesagt für Anfang 2022. Bitte? Wir haben jetzt Anfang 2023 und eben gerade haben wir gehört, 2024 kommt nun die Satzung - na ja.
Es kann doch nicht sein, dass Tagesfamilien für eine Formalität kämpfen müssen, die in anderen Städten gang und gäbe ist, und dass der Stadt Frankfurt damit bisher eigentlich knapp 100.000 Euro Schaden entstanden sind, denn das ist Geld, das wir beim Land abrufen können, aber wir haben es ja anscheinend.
Angesichts der aktuellen Situation, die die Tageseltern beschreiben, genügt aber nur eine Satzung nicht. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht, in dem wir uns neben der Satzung für weitere zentrale Punkte einsetzen, nämlich den Wegfall der Degression, die Erhöhung der Sachkostenpauschale und die Verbesserung der Über-Nacht-Betreuung. Für die Umsetzung dieser zentralen Anliegen werden wir uns auch in den kommenden Monaten weiter einsetzen, denn, Frau Weber, bisher nur eine Pressemitteilung, das reicht leider nicht. Noch dazu, wenn diese Pressemitteilung von fundamentaler Unkenntnis der Situation zeugt.
(Beifall)
In der Pressemitteilung steht nämlich: "Mit einem Inflationsausgleich von einmalig 300 Euro erfüllt Bildungsdezernentin Sylvia Weber die dringendste Forderung der Tagespflege." Entschuldigung, die dringendste Forderung der Tageseltern ist die Abschaffung der Degression und die Erhöhung der Stundensätze. 300 Euro Einmalzahlung, die dann auch noch versteuert werden müssen, ist das wirklich Ihr Ernst? Damit lösen sich die Probleme der Tageseltern leider nicht in Luft auf, denn die Inflation wird nicht im nächsten Monat aufhören.
Statt das Geld hinauszuwerfen, erstellen Sie lieber eine Satzung und rufen Sie das Geld vom Land ab, denn das Geld brauchen wir hier. Wahrscheinlich hat das noch keiner gemerkt, aber im Haushalt finden wir das Geld nicht. Laut Frau Weber ist es im großen Posten "Kinderbetreuung" versteckt. Also habe ich einmal nachgeschaut, Produktgruppe 20.03, Tabelle 4-32. Vielleicht liegt es an meiner Schwangerschaftsdemenz, aber ich sehe in der Veränderung vom Soll 2023 von 349 Millionen Euro auf 345 Millionen Euro eine Reduzierung statt einer Erhöhung. Wie soll das gehen, wenn die Tageseltern mehr Geld bekommen und laut Stadt die aktuell 1.100 Plätze auf circa 1.500 Plätze aufgestockt werden sollen?
Auch in Tabelle 4-34 bleiben die Zuschüsse an Tagespflegepersonen von 2022 bis 2026 mit je zwölf Millionen Euro pro Jahr einfach nur gleich. Da ist kein Euro mehr im Haushalt vorgesehen. Von daher, die Tagesfamilien haben mehr verdient, handeln Sie also auch.
(Beifall)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.