Die Fragestellerin bezieht sich auf die teilweise unbeantwortete Frage Nr. 1152 vom 10.11.2022, in der der Magistrat um
Zusammenfassung
Die Fragestellerin möchte vom Magistrat erfahren, warum trotz der Leitungskappung im Jahr 2020 die Möglichkeit einer Nutzung des Labsaals durch Skater im ersten Halbjahr 2022 weiterhin bejaht wurde. Ziel ist es, Klarheit über die Kommunikation des Magistrats zu erhalten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die Fragestellerin bezieht sich auf die teilweise unbeantwortete Frage Nr. 1152 vom 10.11.2022, in der der Magistrat um Auskunft bezüglich der Leitungskappung im Labsaal gebeten wurde. Zur Erinnerung: In der FAZ vom 27.09.2022 war zu lesen, dass die Strom- und Wasserleitungen gekappt wurden. Der Magistrat hat in der Antwort zur Frage Nr. 1152 berichtet, dass diese Kappung bereits im Jahr 2020 erfolgt sei.
Ich frage daher den Magistrat erneut:
Wieso hat der Magistrat in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung im ersten Halbjahr 2022 immer wieder bestätigt, dass eine Nutzung des Labsaals durch die Skater grundsätzlich denkbar sei, obwohl dies durch die Leitungskappung im Jahr 2020 de facto verunmöglicht wurde?
Antwort des Magistrats
Der Labsaal befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. Das Land Hessen - die Johann Wolfgang Goethe-Universität - ist alleinige Nutzungsberechtigte des Gebäudes. Nach Auskunft der ABG wird das Gebäude daher wieder durch die Johann Wolfgang Goethe-Universität genutzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Februar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.