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Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 09.12.2021 den Magistrat beauftragt, eine neue Informationsfreihei

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat beauftragt, eine neue Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung zu erarbeiten. Ziel ist es, die Transparenz des Verwaltungshandelns zu erhöhen und den Bürger:innen sowie anderen Personen und Organisationen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen.

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Frage an den Magistrat

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 09.12.2021 den Magistrat beauftragt, eine neue Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Wann wird der Entwurf einer solchen Satzung den Stadtverordneten zur Beratung vorgelegt, und gibt es bereits ein Konzept zur Beteiligung der Bürger bei der Erstellung der Transparenzsatzung?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pürsün,

meine Damen und Herren!

Die Stadt Frankfurt unterstützt den Gedanken einer höheren Transparenz des Verwaltungshandelns. Es ist beabsichtigt, in Anwendung des HDSIG Anfragen nicht nur den Frankfurter Bürger:innen zu ermöglichen, sondern auch anderen Personen und Organisationen.

Es dient zur Kenntnis, dass es neben den Regelungen des HDSIG, Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz, weitergehende Regelungen zu Ansprüchen auf Bereitstellung von Informationen in Fachgesetzen gibt; auch diese Ansprüche bleiben unberührt. Soweit besondere Rechtsvorschriften den Anspruch auf Informationsbereitstellung beschränken, ist es entsprechend § 80 Absatz 2 HDSIG nicht zulässig, auf Grundlage dieser Satzung weitergehende Informationen bereitzustellen.

Das Recht auf Informationszugang gilt gleichermaßen für natürliche und juristische Personen. Es ist nicht beabsichtigt, anonyme Anfragen zuzulassen.

Eine Beteiligung der Bürger:innen ist nicht vorgesehen, da alle relevanten Regelungen im HDSIG getroffen sind und kein Gestaltungsspielraum in der eigenen Satzung besteht.

Der Magistrat hat der Vorlage M 24/23 am 10.02.2023 zugestimmt und sie ist für die nächste Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023 vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Februar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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