Bis heute ist auf dem Areal der Gärten in der Schöffenstraße, die 2016 vom Liegenschaftsamt gekündigt wurden, nichts pas
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Frage vom 16.08.2018, F 1375 Bis heute ist auf dem Areal der Gärten in der Schöffenstraße, die 2016 vom Liegenschaftsamt gekündigt wurden, nichts passiert. Mit der Stellungnahme ST 1316 vom 23.07.2018 wird seitens des Magistrats nun auf ein Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 6 geantwortet, dass sich im Zuge der Vergabe gezeigt habe, dass es aufgrund der Nähe zur A 5 und der schwierigen Erschließungssituation vor der Umnutzung einer vorherigen intensiven Abstimmung zur Baurechtsschaffung bedarf. Ich frage daher den Magistrat: Weshalb wurde nicht vor der Kündigung der Gärten und gegebenenfalls durch eine Ortsbegehung die Sachlage geklärt, bevor die Gärten gekündigt wurden?
Antwort des Magistrats: Das in der Frage angesprochene Grundstück soll seit dem Jahr 2016 im Zuge der Nachverdichtung einer Wohnbebauung zugeführt werden. Zwischenzeitlich wurde darüber hinaus im Rahmen des verstärkten Flüchtlingszuzuges im Jahr 2017 eine Zwischennutzung als Standort für eine Containeranlage geprüft, die jedoch nicht realisiert werden wird. Die Gärten waren ursprünglich mit einer jährlichen Kündbarkeit jeweils zum 31.10. eines Jahres verpachtet. Um den für eine Entwicklung notwendigen kurzfristigen Zugriff auf die Fläche sicherstellen zu können, wurden die Pachtverträge schon früh nach Wahrnehmung mehrerer Ortstermine gekündigt und freigemacht. Derzeit wird eine Vergabe des Grundstücks im Rahmen des städtischen Immobilienfonds zur Förderung von genossenschaftlichem Wohnen vorbereitet, eine Bauvoranfrage ist gestellt. Eine Vergabe kann nach Erteilung des Bauvorbescheids noch im Laufe des Jahres 2018 erfolgen. Es ist daher nicht zielführend, eine Zwischennutzung der Gärten zu etablieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Birgit Puttendörfer
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. August 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.