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Anfang Mai 2020 hat der Hessische Landtag eine Vorlage zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung, HGO, beschlossen. Da

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Hessische Landtag hat eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, die es Städten ermöglicht, Integrationskommissionen anstelle von Ausländerbeiräten einzusetzen. Dies soll die Interessen der ausländischen Einwohner*innen besser berücksichtigen. Der Magistrat wird gefragt, welche Schritte notwendig sind, um die bestehende KAV durch eine Integrationskommission zu ersetzen.

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Frage an den Magistrat

Anfang Mai 2020 hat der Hessische Landtag eine Vorlage zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung, HGO, beschlossen. Dadurch erhalten Städte und Gemeinden künftig die Option, statt der bisherigen gewählten Ausländerbeiräte eine Integrationskommission einzusetzen, um die Interessen der ausländischen Einwohner*innen der Stadt zu berücksichtigen. Die HGO eröffnet mittlerweile unter § 89 die Möglichkeit der Einrichtung einer "Integrations-Kommission" als alternatives und äquivalentes Beteiligungsgremium für Ausländer*innen vor.

Ich frage den Magistrat:

Welche Schritte wären konkret nötig, um die aktuell existierende KAV durch eine solche Kommission zu ersetzen?

Antwort des Magistrats

Die Einrichtung eines Ausländerbeirates ist nach § 84 Hessische Gemeindeordnung, HGO, in der Hauptsatzung zu regeln. Eine Integrationskommission ist nach eben diesem Paragraphen immer dann einzusetzen, wenn kein Ausländerbeirat eingerichtet wird.

Daraus folgt, dass die KAV, der Ausländerbeirat der Stadt Frankfurt am Main, durch eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main durch eine Integrationskommission ersetzt werden könnte. Dies bezieht sich allerdings nicht auf die aktuelle existierende KAV, deren Mitglieder noch bis zum 31.03.2026 gewählt sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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