Nach dem neuen Modellflächenprogramm für Grundschulen wurde der Bemessungsansatz für die Fläche eines Essplatzes mit dem
Zusammenfassung
Im Rahmen des neuen Modellflächenprogramms für Grundschulen wird vorgeschlagen, die Flächenvorgabe pro Essplatz zu reduzieren, um Kosten beim Bau und Betrieb von Schulmensen zu sparen. Der aktuelle Ansatz führt zu erheblichen finanziellen Belastungen, obwohl alternative, kleinere Flächen empfohlen werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Nach dem neuen Modellflächenprogramm für Grundschulen wurde der Bemessungsansatz für die Fläche eines Essplatzes mit dem Verweis auf Gleichbehandlung stark erhöht. Die Flächenempfehlungen der DGE und der Bauministerkonferenz der Länder liegen deutlich darunter. Das Revisionsamt empfiehlt, um perspektivisch Kosten in Millionenhöhe bei Bau und Betrieb von Schulmensen zu vermeiden, die Flächenvorgabe pro Platz zumindest zu reduzieren.
Ich frage den Magistrat:
Warum wird offenbar am höchsten Ansatz festgehalten, obwohl auch kleinere Flächen empfohlen werden und erhebliche Kosten beim Bau von Schulmensen eingespart werden könnten?
Antwort des Magistrats
Die im Planungsrahmen Grundschulen, M 38 aus 2019, angegebenen Flächenbedarfe für den Speiseraum wurden aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung - DGE mit 1,8 Quadratmetern pro Essplatz festgelegt. Dieser Flächenansatz wurde insbesondere deshalb zugrunde gelegt, um Inklusion und Ganztag an Grundschulen gerecht zu werden.
Bei der Evaluation des Planungsrahmens, der laut Stadtverordnetenbeschluss nach zehn Jahren vorgesehen ist, werden die Ansätze neu betrachtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.