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Die Zeil ist seit 1973 eine Fußgängerzone und für den motorisierten Personenkraftverkehr gesperrt. Trotzdem kommt es dur

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Durchsetzung des E-Scooter-Fahrverbots auf der Zeil in Frankfurt am Main. Es wird vorgeschlagen, Maßnahmen zur effektiven Kontrolle der E-Scooter-Nutzung in Fußgängerzonen zu ergreifen, um die Sicherheit der Passant*innen zu gewährleisten und die Beeinträchtigung der Geschäftsleute zu reduzieren.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Zeil ist seit 1973 eine Fußgängerzone und für den motorisierten Personenkraftverkehr gesperrt. Trotzdem kommt es durch das Fahrverhalten von E-Scooterfahrer*innen regelmäßig zu Kollisionen mit Passant*innen. Neben einer Gefährdung von Fußgänger*innen bedeutet die rücksichtlose Fahrweise auch eine Beeinträchtigung der dort ansässigen Geschäftsleute wie Gastronom*innen.

Ich frage den Magistrat:

Wie wird das E-Scooter-Fahrverbot auf der Zeil durchgesetzt?

Antwort des Magistrats

Die vom Fragesteller behaupteten regelmäßigen Kollisionen mit Passant*innen sind zumindest in der polizeilichen Unfallstatistik nicht wiederzufinden. Dies vorausgeschickt, ist natürlich unstrittig, dass auch die verbotswidrige Nutzung von Fußgängerzonen eines der zahlreichen alltäglichen Ärgernisse im Zusammenhang mit diesem Geschäftsmodell darstellt.

Die Hauptaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die Missachtung des Fahrverbotes auf der Zeil findet im fließenden Verkehr statt, der originär in den Zuständigkeitsbereich der Landespolizei fällt. Kontrollen im fließenden Verkehr, für den originär die Landespolizei zuständig ist, finden seitens der Städtischen Verkehrspolizei überwiegend nur als unterstützende Schwerpunktaktionen in Fußgängerzonen statt. Verwarnungen, die ansonsten im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit ausgestellt werden, sind nicht statistisch erfasst.

Mangels umfassender Halterhaftung müssen die Verkehrsteilnehmer*innen jeweils zur Feststellung der Personalien angehalten werden, was durch deren hohe Mobilität oftmals erschwert wird. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht lässt sich dem Befahren von Fußgängerzonen mit E-Scootern, die im Wesentlichen von den verschiedenen Verleihfirmen stammen, wirksam nur über sogenanntes Geofencing begegnen. Nach Kenntnis des Magistrats werden die auf Bundesebene notwendigen Schritte in diese Richtung aber weiterhin nicht unternommen.

Darüber hinaus verweist der Magistrat auf seine Antwort zur Frage Nr.

1238.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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