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Im Unterschied zu Kleingärten gibt es für Freizeitgärten kein Anrecht auf Ersatzflächen, wenn sie Bauten weichen müssen.

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Vorschlag zielt darauf ab, Freizeitgärten den Kleingärten gleichzustellen und ihnen einen umfassenden Bestandsschutz zu gewähren. Dies wird als notwendig erachtet, um die sozialen und ökologischen Funktionen der Freizeitgärten in der Stadt zu sichern. Das erwartete Ergebnis ist eine rechtliche Absicherung der Freizeitgärten, die deren Erhalt und Nutzung langfristig gewährleistet.

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Frage an den Magistrat

Im Unterschied zu Kleingärten gibt es für Freizeitgärten kein Anrecht auf Ersatzflächen, wenn sie Bauten weichen müssen. Freizeitgärten bieten aber sehr ähnliche wichtige Funktionen in der Stadt, sie bieten soziale Kontakte, Grün in der Stadt, sind gut für das Stadtklima. In Sachen Biodiversität bieten diese sogar Vorteile, da größere Bäume wachsen dürfen.

Ich frage den Magistrat:

Wird es nicht endlich mal Zeit, die Freizeitgärten den Kleingärten gleichzustellen und diesen einen umfassenden Bestandsschutz zu gewähren?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Rosemarie Heilig:

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Schwichtenberg!

Für Kleingärten besteht das Bundeskleingartengesetz. Für Freizeitgärten stehen lediglich die allgemeinen Rechtsverordnungen wie Landschaftsschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz, Wasserrahmenrichtlinie, Hessisches Nachbarrechtsgesetz - habe ich auch ganz neu gelernt, dass es ein Nachbarrechtsgesetz gibt - regelnd zur Verfügung. Bis auf eine gegebenenfalls planungsrechtliche Sicherung gibt es derzeit keine weitere Sicherung für den Bestand von Freizeitgärten.

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Vielen Dank! Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Schwichtenberg. Bitte schön!

Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei:

(Zusatzfrage)

Meine Frage war ja, ob man da einmal etwas ändern kann, es verbessern kann. Wären Sie dafür? Ich könnte ja einen Antrag stellen, dem man dann zustimmen könnte. Das wäre doch eine gute Sache, oder?

Stadträtin Rosemarie Heilig:

(fortfahrend)

Auch Freizeitgärten eine längerfristige Sicherheit zu geben, ist garantiert im Interesse derjenigen, die das gerne nutzen. Insofern könnte ich mir das ganz gut vorstellen. Aber gerade in dem Bereich der Freizeitgärten oder Grabeland, wie wir auf Frankfurterisch sagen, gibt es natürlich auch immer Bauerwartungsland. Sie unterstehen dem ABI. Wenn Sie einen solchen Freizeitgarten pachten, dann schließen Sie einen Pachtvertrag mit dem ABI. Insofern müssen wir als Gesamtheit im Magistrat darüber nachdenken, weil es natürlich immer auch widerstreitende Interessen gibt. Die Kleingartenanlagen haben einen großen Bestand. Wenn wir jetzt hingehen würden und die Freizeitgärten auch dazunähmen, da schaue ich von meiner Seite aus einmal nach rechts zum Planungsdezernenten, wie er das findet, und schaue auch einmal nach links zur Baudezernentin, aber ich schaue vor allen Dingen Sie alle an, denn wir als Magistrat sind Dienstleisterinnen und Dienstleister. Wenn Sie als Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung sagen, dass Sie das wollen, dann ist das eine Initiative, die von Ihnen ausgehen könnte.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Die zweite Zusatzfrage kommt ebenfalls von Herrn Schwichtenberg. Bitte schön!

Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei:

(Zusatzfrage)

Das Klein- und Freizeitgartenentwicklungskonzept steht kurz vor der Veröffentlichung.

Stadträtin Rosemarie Heilig:

(fortfahrend)

Das Kleingartenentwicklungskonzept, nicht das Freizeitgartenentwicklungskonzept.

Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei:

(fortfahrend)

Doch, das hieß einmal Klein- und Freizeitgartenwicklungskonzept.

Stadträtin Rosemarie Heilig:

(fortfahrend)

Es heißt KEK. Glauben Sie es mir.

Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei:

(fortfahrend)

Dann haben Sie es heimlich geändert.

(Heiterkeit)

Ich weiß wohl, dass Herr Baier das vorgeschlagen hat und wie der Antrag einmal hieß.

In diesem mordsmäßigen Konzept, egal wie es nun heißt, gibt es eigentlich gar keine Verbesserung für Freizeitgärten und die werden auch nicht angestrebt. Kann man das so für die Presse stehen lassen?

Stadträtin Rosemarie Heilig:

(fortfahrend)

Also noch einmal: Ich neige nicht zu Heimlichkeiten und schon gar nicht dazu, irgendwelche Magistratsvorlagen in ihrer Nomenklatur zu ändern. Es ist das Kleingartenentwicklungskonzept, das sich auch mit Freizeitgärten beschäftigt. Ich wiederhole das noch einmal: Wenn es das überwiegende Interesse von Ihnen und der Stadtgesellschaft gibt, solche Sicherungen vorzunehmen, obliegt es Ihrer Initiative.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1235

Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei:

Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner,

liebe Freizeitgärtnerinnen und Freizeitgärtner,

liebe Menschen da draußen und hier drin!

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kleingärten und Freizeitgärten? Ich denke, erst einmal überwiegen die Gemeinsamkeiten. Sie tun der Bevölkerung einfach gut. Die Menschen wissen, wo sie hingehen können, wo sie sich treffen können, wo sie sich im Sommer abkühlen können und einmal schnell im Grünen sind. Der Natur zuzuschauen, Blätter im Wind rascheln zu hören, Bienen summen zu hören, Lebensmittel zu ernten, jedes Kind weiß auf einmal, dass das alles sehr schön ist.

Doch wie fast immer hat jedes Glück auch eine andere Seite. Unlängst veröffentlichte ein Luxusprojektentwickler, mit dem Mike Josef sehr viele Projekte realisiert, man solle doch prüfen, ob man diese Oasen nicht für Luxuswohnungen nutzen könne. Da verschlägt es einem den Atem. Nicht jedoch Mike Josef: Unsoziale Besitzstandswahrer seien die Gärtner. Was denn noch, Herr Josef? Er ist übrigens nicht anwesend, darüber möchte ich einmal die Menschen hier informieren. Mike Josef fragt, was haben denn die anderen von den Gärten? Was meint er? Fragt er auch, was denn die anderen von Multifunktionshallen, Tennisplätzen oder Schwimmbädern haben? So jemand darf kein Bürgermeister werden. Das war eindeutig zu viel.

Doch nur die Hoffnung nicht aufgeben, vor wenigen Tagen wurde das Kleingartenentwicklungskonzept vorgestellt. Die Erwartung war groß. Doch am Ende wurden Fragen von Frau Heilig und Herrn Westphal so beantwortet, dass die Quote von 23 Kleingärten pro tausend Menschen in der Stadt nur eine Zahl sei. Das kann ja wohl nicht sein. Wir lehnen diese Zahl ab. Dieses klare Instrument, wie die Anzahl der Kleingärten vergleichbar gemacht wird, wie man sich mit anderen Städten vergleichen kann oder nur mit sich selbst, ob die Kleingärten mit dem Bevölkerungswachstum mithalten oder nur einfach schöngeredet werden, sollte unbeantwortet bleiben. Ein Skandal, wie ich finde.

Doch damit war noch nicht Schluss. Den Freizeitgärten wurde attestiert, dass sie keinerlei Ausgleich erfahren, wenn diese überbaut werden. Nun, das kann einem egal sein, wenn man Luxusentwickler ist oder einfach nur Mike Josef. Aber bei solchen Zielen, wie sie im Ernst-May-Viertel geplant waren, wo Tausende Freizeitgärten ersatzlos gestrichen werden sollten, muss eine Klein- und Freizeitgartenstrategie thematisiert und klare Verbesserungen festgeschrieben werden, sonst ist diese Strategie einfach nur lächerlich und Greenwashing. Parallelen zur Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2.0 werden wach, wobei hier zumindest die Strategie okay ist, doch die Umsetzung wurde auch hier glatt vergessen.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Herr Schwichtenberg, kommen Sie bitte zum Schluss.

Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei:

(fortfahrend)

Die Gartenpartei zeigt, wo es langgeht. Wenn Frau Heilig sagt, es ist nur eine Zahl, dann sagt ihr, das stimmt nicht. Es ist das Gegenteil von Greenwashing. Das war jetzt gestolpert, aber Sie haben das Problem verstanden.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Der nächste und letzte Redner in dieser Aktuellen Stunde ist Herr Schlimme von den GRÜNEN. Bitte!

Stadtverordneter Thomas Schlimme, GRÜNE:

Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das war wirklich gestolpert. Es ist gar nicht einfach, auf solch ein Gestolper zu antworten. Ich will es einmal mit einer Gegenfrage probieren: Wo jemals haben Sie, Herr Schwichtenberg, bei der Fällung eines Baumes oder dem Ersatz eines Kleingartens durch irgendeine soziale Einrichtung oder irgendetwas Positives zugestimmt? Sei es für Schulen, sei es für Radwege, sei es für Wohnheime für pflegebedürftige Menschen, was auch immer. Haben Sie jemals in einem solchen Zielkonflikt auch einmal gegen den Garten oder den Baum entschieden?

(Zurufe)

Ich glaube, Sie machen das nicht. Sie sind da sehr einseitig festgelegt und machen uns allen hier gemeinsam zum Vorwurf, dass wir die Dinge differenzierter betrachten. Das finde ich auch eine sehr einseitige Sichtweise, und das finde ich sehr schade.

(Beifall)

Es ist nicht so, dass wir gegen Kleingärten wären. Kleingärten haben viele Vorteile. Es lohnt sich, einen Blick auf die Webseite der Stadt Frankfurt zu werfen. Da ist das Kleingartenkonzept, das wir haben, das Frau Heilig erarbeitet hat, sehr schön zu erkennen, mit der Öffentlichkeit für die Kleingärten, mit dem, was es an sozialer Bedeutung mit sich bringt, mit Diversität. Es ist doch nicht so, dass wir das nicht wüssten. Freizeitgärten sind auch gut und sind auch wichtig. Sie sind aber etwas anderes als Kleingärten. Haben Sie die Freizeitgärtner einmal gefragt, ob sie wollen, dass ihre Freizeitgärten in Kleingärten umgewandelt werden? Das haben Sie nicht gefragt und würden auch, glaube ich, keine positive Antwort bekommen.

Sie wollten ja ursprünglich mit Ihrer Frage - darauf habe ich mich eigentlich vorbereitet und nicht auf das Gestolper -, dass die Freizeitgärten Kleingärten gleichgestellt werden. Da ist mir aufgefallen, Herr Schwichtenberg beruft sich auf gesetzliche Regelungen. Das wollen wir doch einmal festhalten. Manchmal sind gesetzliche Regelungen offensichtlich wichtig. Das merken wir uns. Hintergrund in diesem Fall sind die gesetzlichen Regelungen, die für Freizeitgärten gelten. Das sind zum Beispiel Regelungen zum Landschaftsschutzgebiet, Zone 1, Zone 2, und es sind Landesregelungen und Bundesregelungen, die zum Teil weit über das hinausgehen, was in Bezug auf Naturschutzfragen bei Kleingartenanlagen möglich ist.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Stadtverordneter Thomas Schlimme, GRÜNE:

(fortfahrend)

In Kleingärten dürfen Sie Hütten haben, manchmal bei Freizeitgärten noch nicht.

Vielen Dank!

(Beifall, Zurufe)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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