Die ABG Holding hat am 1. November 2022 ein Schreiben verschickt, in dem die Mieter*innen über eine Anpassung der Heizko
Zusammenfassung
Die ABG Holding plant eine Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung um 110 Prozent, was viele Mieter*innen finanziell belastet. Der Magistrat wird aufgefordert, die Berechnungsgrundlage für diese Erhöhung zu erläutern und Maßnahmen zum Schutz der Mieter*innen vor hohen Energiekosten zu präsentieren.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Die ABG Holding hat am
- November 2022 ein Schreiben verschickt, in dem die Mieter*innen über eine Anpassung der Heizkostenvorauszahlung ab dem 01.01.2023 informiert wurden. Darin wird die Erhöhung der Vorauszahlungen für Wärmekosten um 110 Prozent angekündigt. Diese Erhöhung ist unangemessen hoch und für viele finanziell nicht zu stemmen. Zudem fehlen jegliche Belege darüber, wie die Erhöhung von 110 Prozent zustande kommt. Ich frage den Magistrat: Auf welcher Grundlage berechnet die ABG Holding die Erhöhung von 110 Prozent, und was ist der Plan des Magistrats, um Mieter*innen vor explodierenden Energiekosten zu schützen?
Antwort des Magistrats
Stadtrat Mike Josef:
Lieber Kollege Yilmaz,
lieber Kollege Lauterwald,
sehr geehrte Frau Vorsteherin!
Erlauben Sie mir vorab ein paar Anmerkungen, weil die Frage nicht banal zu beantworten ist. Lassen Sie mich aber schon sagen, dass mich die Situation der Mieterinnen und Mieter an der Stelle wirklich sehr bewegt, weil sie mich tagtäglich anschreiben und auch mit mir sprechen - nicht nur die Mieterinnen und Mieter der ABG, sondern auch darüber hinaus. Von daher ist das tatsächlich ein ernst zu nehmendes Thema, das viele Menschen belastet. Lassen Sie mich sagen, wie die Ausgangssituation ist. Der Deutsche Bundestag hat heute die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse beschlossen. Bei der Gaspreisbremse wurde beschlossen, dass für die Zukunft zwölf Cent pro Kilowattstunde berechnet werden. Die Bemessungsgrundlage ist der September 2022 und es werden 80 Prozent des Verbrauchs zugrunde gelegt. Das heißt, 80 Prozent des Verbrauchs werden abgerechnet mit zwölf Cent pro Kilowattstunde für die Mieterinnen und Mieter in unserer Republik. Für Einzelhaushalte ist es momentan so, dass für Neukunden die Kilowattstunde bei mindestens 20 Cent liegt. Zum selben Zeitpunkt vor einem Jahr waren wir ungefähr bei 11,2 oder 11,3 Cent pro Kilowattstunde. Wenn Sie SLW-Kunde sind, das heißt Großkunde über die Wohnungsbaugesellschaften, zahlen Sie momentan, wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, mindestens 14 Cent pro Kilowattstunde. Das ist die Ausgangssituation, das muss man wissen. Jetzt ist es bei der ABG so, dass der laufende Vertrag zum Ende dieses Jahres auslaufen wird und entsprechend ein neuer Vertrag aufgesetzt werden musste. Es gibt andere Gesellschaften, da laufen die Verträge - die Frage hatte der Kollege Lauterwald gestellt - teilweise noch ein halbes oder Dreivierteljahr, da gelten noch die alten Konditionen. Das ist momentan die Ausgangssituation, in der wir uns befinden.
Eines ist, glaube ich, klar: Alle Neuverträge, die abgeschlossen werden, werden nicht mehr dieselbe Bemessungsgrundlage haben wie die Altverträge, beispielsweise auch bei der ABG. Ich habe diesbezüglich in den letzten Tagen viel telefoniert, nicht nur mit der ABG, sondern auch mit der Mainova AG, die haben mir das auch bestätigt. Ich weiß, viele haben eine eigene Meinung von unserem Geschäftsführer der ABG, manche beurteilen ihn so, andere so, aber eines kann man ihm bestimmt nicht vorwerfen: dass er nicht bei Verhandlungen monetär immer das Bestmögliche für das Unternehmen herausholt. Das bestätigt auch die Mainova AG. Das kann man jetzt gut oder nicht so gut finden, aber ich glaube, da sind wir uns alle einig. Die ABG hat jetzt einen Vertrag abgeschlossen für ein Jahr, wonach die Kilowattstunde bei zwölf Cent liegt, und zwar für den Gesamtverbrauch. Die Energieversorger und insbesondere die Mainova AG haben mir bestätigt, dass das ein guter Vertrag ist. Ich habe es Ihnen eben gesagt: Wenn Sie jetzt einen Neuvertrag abschließen würden, läge die Kilowattstunde bei 14 Cent.
Jetzt habe ich mit der ABG gesprochen und folgende Regelungen wurden getroffen, ich zitiere den ABG-Geschäftsführer: "Die ABG hat mit der Mainova AG einen Gaspreis in Höhe von zwölf Cent pro Kilowattstunde vereinbart. Das heißt, dass die Mieterinnen und Mieter des ABG-Konzerns maximal zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlen, unabhängig von dem individuellen Verbrauch. Die ansonsten geltende Gaspreisbremse subventioniert einen Verbrauch von bis zu 80 Prozent auf der Basis der Bemessungsgrundlage September." Das hatte ich erwähnt. Trotzdem - Rosemarie Heilig hat es angesprochen - ist die Situation im Hinblick auf eine Gasmangellage weiterhin angespannt. Und hier will ich eines bemerken: Wenn Sie mit Energieverbrauchern reden, bestätigen sie dies. Ich habe neulich auch mit Rosemarie Heilig darüber gesprochen. Die Schweiz hat jetzt zum Beispiel Elektroautos reguliert, lässt keine weiteren Elektroautos mehr zu. Es könnte eine Gasmangellage durchaus auch durch den Stoßverbrauch des Stroms zustande kommen, beispielsweise wegen der Lieferung aus Frankreich, Atomstrom und so weiter, und weil wir zusätzlich Gas brauchen, um die Republik mit Strom zu versorgen. Das ist aber ein anderes Thema.
Deswegen ist die Frage der Gasmangellage trotz der gut gefüllten und sicheren Speicher, die wir haben, noch nicht final geklärt. Deswegen ist mein Appell weiterhin, auch wenn für die AGB-Mieterinnen und -Mieter die zwölf Cent für das ganze Jahr gelten, dort, wo es möglich ist, zu schauen, dass man die Zielvorgabe von 20 Prozent Einsparung umsetzt, so gut es geht. Das, was darüber hinausgeht, muss von den Mieterinnen und Mietern bezahlt werden zu dem gegebenenfalls höheren Betrag als zwölf Cent, das ist selbstverständlich.
Am Ende geht es um eines, Herr Yilmaz: Natürlich geht es auch um die Frage, was die Mieterinnen und Mieter jetzt zahlen. Aber die Kernfrage ist doch: Wie sieht die Jahresabschlussrechnung aus bei den Nebenkosten? Was zahlt die Mieterin oder der Mieter am Ende des Jahres? Die zwölf Cent gelten bei der ABG, anders als bei der Bundesregelung, nicht nur für 80 Prozent des Verbrauchs, sondern für die gesamten 100 Prozent, und zwar für das gesamte Jahr, egal, wie viel sie am Ende verbrauchen. Sollte die Mieterin oder der Mieter mehr verbrauchen, als über die Vorauszahlung angefordert wurde, wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Spitzabrechnung erfolgen, ebenso für den Fall, dass die Mieterin oder der Mieter weniger verbraucht, als die Bemessungsgrundlage für die Heizkostenvorauszahlung abgedeckt hat. Das heißt, sie oder er bekommt am Ende des Jahres durch die Jahresabrechnung Geld zurück. Zu viel gezahlte Beiträge werden selbstverständlich zurückerstattet.
Ich will aber noch zwei weitere Punkte erwähnen. Ebenfalls habe ich mit der ABG abschließend geklärt - weil das, wie ich finde, zunächst fehlerhaft gelaufen ist -, dass man Widerspruch einlegen kann und trotzdem eine Stundung möglich ist. Die erste Aussage der ABG war, wer Widerspruch einreicht, darf nicht stunden. Das haben wir beordnet und geklärt. Das heißt, es kann sich jeder beraten lassen und Widerspruch einlegen. Trotzdem gibt es die Möglichkeit, zu stunden. Es wird niemandem das Gas abgedreht. Das hat mir im Übrigen auch der Vorsitzende des Mieterschutzbundes bestätigt.
Alles in allem ist trotzdem mein Appell, sich beim Energieverbrauch zurückhalten, so gut es geht, und soweit es die individuelle Situation zulässt. Herr Yilmaz, Sie haben die Frage gestellt, was der Magistrat macht. Ich persönlich glaube, dass die größte Herausforderung in den kommenden ein bis zwei Jahren sein wird, dass man die Menschen mit Niedrigeinkommen und mittleren Einkommen, die jetzt beispielsweise stunden oder nicht zahlen können, nicht in die Verschuldung gehen lässt, sondern sie auffängt. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass trotz der Einigung und der Lösungen, die wir gefunden haben - und die wie gesagt vertraglich gut sind, das bestätigen auch die Energieverbraucher und die Mainova -, wir einen Energiesicherungsfonds brauchen, und zwar einen zweistelligen Millionenbetrag, um die Menschen so abzusichern, dass sie am Ende nicht verschuldet in die nächsten Jahre gehen durch die Nebenkostenabrechnung und die Energiekosten. Diese werden in den nächsten zwölf bis 24 Monaten definitiv steigen, weil die Mindeststandards mit zwölf Cent erheblich höher sind als bei den Altverträgen, sowohl bei der ABG als auch im bundesrepublikanischen Durchschnitt. Die ABG hatte einen sehr guten Altvertrag und dementsprechend ist die Steigerung auch höher als beispielsweise bei anderen Wohnungsbaugesellschaften.
(Beifall)
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Yilmaz von der LINKE.-Fraktion. Bitte!
Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.:
(Zusatzfrage)
Vielen Dank für Ihren Bericht und Ihre Antwort! Sie haben auch gesagt, Sie wollen die Mieterinnen und Mieter nicht verschulden. Aber die ABG schickt an die Mieterinnen und Mieter einen Brief, wonach sie, wenn sie der Vorauszahlung von 110 Prozent nicht zustimmen, sie von der Ratenzahlung ausgeschlossen werden. Wie kann es sein, dass eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft so etwas an die Mieterinnen und Mieter schickt?
(Zurufe)
Stadtrat Mike Josef:
(fortfahrend)
Lieber Herr Yilmaz, ich kann mich an der Stelle nur wiederholen. Es ist sehr oft so, dass wir in unseren Debatten Wiederholungen haben, gerade zwischen uns beiden, aber das mache ich an dieser Stelle auch sehr gerne. Ich habe gesagt, dass wir das korrigiert und beordnet haben. Das hat auch der Mieterschutzbund bestätigt. Das heißt, man darf Widerspruch einreichen und trotzdem ist eine Ratenzahlung möglich. Das ist bestätigt, auch durch Briefe von Mieterinnen und Mietern, die mir vorliegen.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Momsen von den GRÜNEN. Bitte!
Stadtverordnete Sylvia Momsen, GRÜNE:
(Zusatzfrage)
Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Ich hätte eine Nachfrage: Was tun Menschen, die eine Ratenzahlung zukünftig auch nicht finanzieren können? Was passiert denn dann? Man kann eine Ratenzahlung vereinbaren. Wenn die aber nicht finanzierbar ist, nützt das wenig.
Stadtrat Mike Josef:
(fortfahrend)
Frau Momsen, das ist richtig. Zum einen haben sowohl die ABG als auch die Nassauische Heimstätte festgelegt, dass auch denjenigen, die ihre Zahlung nicht tätigen können, das Gas nicht abgedreht wird. Das heißt, dass sie nicht am Ende in einer eiskalten Wohnung stehen werden. Ich finde, das ist eine richtige Entscheidung gewesen, auch mit Blick auf den Haushaltsverlauf. Ich habe der Presse entnommen, dass die Gewerbesteuer durchaus höher ist als erwartet. Man muss sich jetzt anschauen, wie das am Ende des Jahres mit dem Jahresabschluss aussieht. Aber ich glaube, es ist richtig, den Spielraum, den wir dort vonseiten der Stadt haben, auch zu nutzen, um die Menschen aufzufangen, die tatsächlich weder die Ratenzahlungen tätigen können noch die Stundung später zurückzahlen können. Ich bin nicht der Auffassung, dass Pauschalen richtig sind, das habe ich bei Rosemarie Heilig angesprochen. Ich glaube, wir brauchen keine einmalige Pauschale, sondern diejenigen, die tatsächlich verschuldet sind und über Monate hinweg die Nebenkosten nicht bezahlen können, sollten über einen Energiesicherungsfonds aufgefangen werden. Das kann die Stadt Frankfurt machen und dafür werde ich auch plädieren.
(Beifall)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.