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Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung war zu entnehmen, dass der Neubau der Musikhochschule des Landes und die ergänzenden

Vorlagentyp: F
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

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Frage vom 19.04.2018, F 1185 Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung war zu entnehmen, dass der Neubau der Musikhochschule des Landes und die ergänzenden städtischen Kultureinrichtungen nicht gemeinsam auf dem Areal des Juridicums untergebracht werden. Das Land hat die Stadt erneut eingeladen, sich an der zu erstellenden Machbarkeitsstudie für den Neubau der Musikhochschule zu beteiligen.

Ich frage den Magistrat: Wird sich die Stadt an dieser Machbarkeitsstudie des Landes beteiligen, und falls ja, mit welchem Konzept?

Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Popp! Bisher suchte der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mehrfach das Gespräch mit Vertretern des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, HMWK, um die Beauftragung einer gemeinsamen Machbarkeitsstudie zur gemeinsamen bzw. abgestimmten Errichtung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst, HfMDK, sowie eines "Zentrums der Künste", das die Raumbedarfe von Hessischer Theaterakademie, Deutsche Ensemble Akademie/Junge Deutsche Philharmonie, Frankfurt LAB, Dresden/Frankfurt Forsythe GmbH und Hindemith-Institut abdecken soll, auf dem Gelände des aktuell von der Goethe-Universität genutzten Juridicums zu prüfen. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Zuge der Gespräche ihr Interesse deutlich gemacht, sich an einer solchen Machbarkeitsstudie des Landes beteiligen zu wollen, sofern auch für die Pläne des Landes, die HfMDK an diesem Ort zu errichten, ein gemeinsames bzw. abgestimmtes Vorgehen vereinbar ist. Wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 17.04.2018 zu entnehmen ist, hat sich das HMWK dazu entschieden, vom komplexen Projekt einer Zusammenführung von Zentrum der Künste und HfMDK Abstand zu nehmen und die solitäre Machbarkeit des Musikhochschulbaus zu prüfen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Popp

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. April 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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