Von 2020 bis 2022 wurden von der Kontrollstelle für Tariftreue, KfT, 197 Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Ich frage den
Zusammenfassung
Die Kontrollstelle für Tariftreue hat von Mai 2020 bis Oktober 2022 insgesamt 222 unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Es wurden keine Verstöße gegen das HTVG und die städtischen Vergaberegeln festgestellt, lediglich Ermahnungen bei unvollständigen Anwesenheitslisten.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Von 2020 bis 2022 wurden von der Kontrollstelle für Tariftreue, KfT, 197 Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.
Ich frage den Magistrat:
Wie viele unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen hat die Kontrollstelle für Tariftreue, KfT, in der Zeit von Mai 2020 bis Oktober 2022 durchgeführt, und welche Verstöße gegen das HTVG und die städtischen Vergaberegeln wurden dabei festgestellt?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann,
meine Damen und Herren!
In der Zeit von Mai 2020 bis Oktober 2022 wurden 222 unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Verstöße gegen das HTVG und die städtischen Vergaberegeln wurden dabei nicht festgestellt.
Die Feststellung beschränkt sich auf Verstöße gegen städtisches Vertragsrecht. Sofern entgegen den Vorgaben der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Teil II bei der ersten Kontrolle die geforderte Anwesenheitsliste nicht ausgefüllt vorgelegt wurde, erfolgte eine Ermahnung mit dem Hinweis auf Rechtsfolgen. Bei Nachkontrollen wurden die Listen stets vorgelegt und deren Vollständigkeit anhand der Identitätsnachweise der auf der Baustelle eingesetzten Beschäftigten der Unternehmen kontrolliert. Nachkontrollen wurden in neun Fällen durchgeführt; sie führten zu keinen weiteren Beanstandungen.
Zur Arbeit der Kontrollstelle wird ergänzend auch auf die Antwort zur Frage Nr. 1220 in der 15. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022 verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. November 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.