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Transparenz und Vertrauen sind höchste Güter einer funktionierenden Demokratie. Insbesondere im Zusammenhang mit der AWO

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Interessenskonflikten bei Mandatstragenden zu ergreifen. Dies soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik stärken und die Integrität der Amtsführung sicherstellen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Transparenz und Vertrauen sind höchste Güter einer funktionierenden Demokratie. Insbesondere im Zusammenhang mit der AWO-Affäre und der erfolgten Abwahl von Oberbürgermeister Peter Feldmann werden unter anderem die Themen Korruption und Interessenskonflikte in der Kommunalpolitik verstärkt diskutiert. Das Antikorruptionsreferat bekämpft diese Probleme bereits seit vielen Jahren. Ich frage den Magistrat: Welche weiteren präventiven Maßnahmen werden ergriffen, um Korruption und Interessenskonflikte besonders bei Mandatstragenden vorzubeugen?

Antwort des Magistrats

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

Vielen Dank für die Frage zu diesem wichtigen Thema! Ich bitte zu entschuldigen, dass die Antwort ein bisschen länger wird, als Sie das von mir gewohnt sind.

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Grote, liebe Elisa,

liebe Stadtverordnete!

Ich beantworte die Frage wie folgt: Das Antikorruptionsreferat ist für Amtsträgerinnen und Amtsträger im Sinne des § 11 StGB zuständig. Das bedeutet, dass alle Bediensteten der Stadtverwaltung hierunter fallen. Die für die Amtsträgerinnen und Amtsträger relevanten Straftatbestände sind der § 331 StGB, dahinter verbirgt sich Vorteilsannahme, und der § 332 StGB, dahinter verbirgt sich Bestechlichkeit - Uwe, guck nicht so kritisch - ich hoffe, die Zahlen stimmen. Bestechlichkeit liegt dann vor, wenn eine Amtsträgerin oder ein Amtsträger einen Vorteil für sich oder eine Dritte oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass eine Diensthandlung vorgenommen wurde oder künftig vorgenommen wird und dadurch, also durch dieses Vorteils- oder dieses Gegenleistungsversprechen, die Dienstpflichten verletzt wurden oder verletzen würden.

Vorteilsannahme liegt dann vor, wenn eine Amtsträgerin oder ein Amtsträger für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder eine Dritte beziehungsweise einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Im Gegensatz zur Bestechlichkeit fehlt hier die Gegenleistung und die Dienstpflichtverletzung. Alleine die Annahme eines Vorteils kann zur Strafbarkeit führen. Der Gesetzgeber wollte hierdurch das sogenannte Anfüttern - im Volksmund: "Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft" -, in der Verwaltung unter Strafe stellen.

Da sowohl bei der Bestechlichkeit als auch bei der Vorteilsannahme der Vorteil nicht unbedingt direkt an die Amtsträgerinnen und Amtsträger fließen muss, sondern auch an Dritte, zum Beispiel Familienangehörige, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Vereine oder Parteien, besteht hier die Gefahr, dass es zu Fehleinschätzungen und somit zu strafbaren Interessenskollisionen kommen kann. Genau hier setzt die Stadt Frankfurt am Main bei ihren Antikorruptionsschulungen in den letzten Jahren ihren Schulungsschwerpunkt. Private Kontakte jedweder Art zu Firmen, mit denen auch dienstliche Berührungspunkte bestehen, oder finanzielle oder sonstige Beteiligungen, zum Beispiel auch der Ehepartnerin oder des Ehepartners, an Firmen ...

(Zurufe)

Lauter? Das fällt dir jetzt aber spät auf! Ich versuche es.

... sollen der Amts- oder Betriebsleitung von vornherein offengelegt werden.

Für den Bereich der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich hingegen ein ganz anderes Bild. Der § 108e StGB regelt den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung. Hierunter fallen auch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. In § 108e StGB ist festgelegt, dass korrupte Abgeordnete nur bestraft werden können, wenn sie "bei der Wahrnehmung ihres Mandates" und "im Auftrag oder auf Weisung" gehandelt haben, wobei "bei der Wahrnehmung ihres Mandates" bedeutet, dass Abgeordnete nur belangt werden können, wenn sie sich bei ihrer Arbeit im Parlament bestechen lassen, zum Beispiel, wenn sie Geld annehmen, um bei einer Abstimmung im Sinne von Auftraggeberinnen oder Auftraggebern zu stimmen.

Nicht strafbar ist es hingegen, wenn Abgeordnete als Privatpersonen ihre politischen Kontakte und die Autorität ihres Mandats nutzen, um sich und anderen einen Vorteil zu verschaffen - zum Beispiel in ihrem privaten Beruf. Im Gegensatz zu den Amtsträgerinnen und Amtsträgern gibt es hier keine vergleichbare Regelung, die einer reinen Vorteilsgewährung entspricht, sodass Abgeordnete im Zusammenhang mit ihrem politischen Mandat nach einer - das will ich betonen - rein rechtlichen Betrachtung Vorteile annehmen dürfen. Ob sich das politisch empfiehlt, ist eine andere Frage.

Das Antikorruptionsreferat ist wie erwähnt für Abgeordnete nicht zuständig, hier kann nur die Stadtverordnetenversammlung selbst Regelungen beschließen. Denkbar wäre ein Verhaltenskodex, den sich die Stadtverordnetenversammlung selbst auferlegt, der unter anderem Transparenzregeln beinhaltet. Musterkodizes für solche Zwecke stellt zum Beispiel Transparency International bereit. An der strafrechtlichen Situation würde sich jedoch nichts ändern.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Es gibt eine Zusatzfrage von der Fragestellerin Frau Grote. Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Yilmaz von den LINKEN.

Stadtverordnete Elisa Grote, Volt:

(Zusatzfrage)

Vielen herzlichen Dank, für die ausführliche Antwort, Herr Dr. Bergerhoff! Erlauben Sie mir eine Nachfrage, und zwar würde mich interessieren, wie der aktuelle Stand hinsichtlich einer Mitgliedschaft der Stadt Frankfurt bei Transparency International ist.

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

(fortfahrend)

Vielen Dank für die Nachfrage! Es war in der Tat einer der frühen Beschlüsse dieser Wahlperiode, dass die Stadt Frankfurt Transparency International beitreten soll. Es gibt einen dazugehörigen Magistratsbeschluss, dass dies geschehen soll. Wir haben Kontakt zu Transparency International aufgenommen mit dem Ziel einer Mitgliedschaft. Es wurde uns deutlich gemacht, dass eine Stadt, deren damals noch amtierendes Stadtoberhaupt sich Vorwürfen ausgesetzt sieht, die in diese Richtung gehen, da möglicherweise Schwierigkeiten haben würde. Da wir vorhin allerdings gehört haben, dass der Oberbürgermeister - und da will ich jetzt keine strafrechtliche Bewertung vorwegnehmen - nicht mehr im Amt ist, steht der Mitgliedschaft aus dieser Sicht nichts mehr im Wege und wir hoffen darauf, dass sie dann demnächst auch vollzogen werden kann.

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Yilmaz. Bitte schön!

Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.:

(Zusatzfrage)

Die Stadt hat 2018 beschlossen, Grund und Boden bis 100.000 Euro selbstbestimmt zu verkaufen, und Fristen haben Sie in geheimen Vorlagen geäußert. Viel Grund und Boden verkaufen Sie, ohne dies den Bürgerinnen und Bürger offenzulegen. Warum handelt der Magistrat mit Intransparenz beim Verkauf von öffentlichem Eigentum wie Grund und Boden?

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

(fortfahrend)

Ich verstehe den Zusammenhang zum Korruptionsthema offen gestanden nicht. Es ist insofern öffentlich, als es mit den Stadtverordneten geteilt wird. Wenn ich das richtig sehe, beraten wir das regelmäßig in den Ausschüssen und damit ist es auch demokratisch kontrolliert. Insoweit kann ich Ihre Frage jetzt nicht wirklich beantworten.

(Beifall)

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1139

Stadtverordnete Elisa Grote, Volt:

Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wie die meisten der hier Anwesenden sind wir über die Abwahl von Peter Feldmann sehr erleichtert. Aus der AWO-Affäre und Fragen nach einer guten, integren Amtsausführung müssen jedoch politische Konsequenzen gezogen werden. Skandale wie AWO-Affäre oder eine ichbezogene Amtsführung erschüttern das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik und fördern Politikverdrossenheit. Die NGO Transparency International e. V. sieht in Deutschland massive Defizite in allen Bereichen, besonders in Politik und Verwaltung. Frankfurt hat zwar bereits seit 1990 für die Stadtverwaltung ein Antikorruptionsreferat, für ehrenamtliche Stadtverordnete ist es jedoch nicht zuständig. Wir müssen daher verstärkt Maßnahmen in den Blick nehmen, die explizit Mandatstragende betreffen. Daher fordern wir zur Prävention von Korruption und Interessenkonflikten, dass auch Stadtverordnete geschult und über ihre Pflichten aus der HGO aufgeklärt werden. Wir können nicht darauf setzen, dass wir dahin gehend alle gleichermaßen sensibilisiert sind und das gleiche Unrechtsbewusstsein haben.

Ein Verhaltenskodex für Stadtverordnete könnte zudem zu einem stärkeren Bewusstsein beitragen, dass auch Verhalten, das nicht strafbar ist, moralisch verwerflich sein und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik schädigen kann. Es gibt einen Unterschied zwischen Legalität und Legitimität, welcher im Zusammenhang mit der Frage nach einer guten, integren Amtsausführung besonders relevant ist. Transparenz hinsichtlich Interessenkonflikten kann nur erreicht werden, wenn auch veröffentlicht wird, wer von den Mandatstragenden beruflich in welchen Aufsichtsräten sitzt, Vorstandspositionen innehat und so weiter. Da die Vergabe öffentlicher Aufträge und Zuschüsse, etwa im Rahmen des Haushalts, mit hohen Korruptionsrisiken einhergeht, muss es auch hierzu ein Transparenzregister geben. Die Veröffentlichung dieser Informationen muss möglichst niedrigschwellig sein, sodass auch Bürgerinnen und Bürger darauf zugreifen können. Wir müssen Wege für anonyme Hinweise ausbauen und stärken, auch für ehrenamtliche Stadtverordnete braucht es eine Anlaufstelle. Hinweisgebersysteme gewährleisten, dass Fehlverhalten möglichst niedrigschwellig gemeldet werden kann, ohne dass Konsequenzen gefürchtet werden müssen. Wenn wir solche Systeme von Unternehmen fordern, müssen wir bei uns mit gleichem Maß messen.

Mainz und sieben andere Kommunen sind bereits Mitglied bei Transparency International e. V., eine baldige Mitgliedschaft wäre auch für Frankfurt ein wichtiges Signal. Wir können uns nach dem AWO-Skandal und der historischen Abwahl, die von diesem Kontext maßgeblich geprägt war, nicht mit einem "Weiter so" zufriedengeben. Wir müssen uns ins Gedächtnis rufen, dass wir als Mandatstragende eine Vorbildfunktion einnehmen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie ist eins der höchsten Güter.

Danke schön!

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Meine Damen und Herren, ich erkläre noch einmal das Verfahren, das wir in der Fraktionsgeschäftsführerrunde besprochen haben und auch schon seit geraumer Zeit durchführen: Bei den angemeldeten Aktuellen Stunden kann jede Fraktion zu der eigenen Aktuellen Stunde reden, zusätzlich dazu zu zwei weiteren Aktuellen Stunden. Das heißt, wenn keine eigene Aktuelle Stunde angemeldet wurde, kann man nur zu zwei anderen Aktuellen Stunden reden.

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr. Schulz von der FDP-Fraktion. Bitte!

Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, FDP:

Frau Vorsteherin,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Korruptionsdelikte sind eine in hohem Maße sozialschädliche Kriminalität, weil sie nämlich an die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehen. Ich bin froh, dass sich diese Erkenntnis langsam durchgesetzt hat. Lange war es so, dass man Korruptionsdelikte noch als Kavaliersdelikte angesehen hat. Das sind sie nicht. Wir brauchen mehrere Maßnahmen. Zunächst einmal brauchen wir endlich einheitliche Standards bei den Korruptionsregistern in den Ländern. Da gehört es auch dazu, dass da nicht nur Delikte aufgenommen werden, die die Korruption im engeren Sinne betreffen, sondern auch Delikte wie Steuerhinterziehung, Vorenthaltung von Sozialversicherungsabgaben, Betrug und Untreue. Wer in diesem Register ist, darf keine städtischen Aufträge bekommen. Vor diesem Hintergrund ist eine Auftragsvergabe an die AWO völlig undenkbar. Davon kann ich auch jedem Dezernenten schon aus Haftungsgründen nur abraten.

Wir brauchen eine weitere enge Zusammenarbeit zwischen dem Antikorruptionsreferat und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Wir brauchen selbstverständlich auch die entsprechenden beamtenrechtlichen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegenüber denjenigen in der städtischen Verwaltung, die durch solche Delikte auffällig sind. Wir müssen die Strukturen beseitigen, die die Korruption begünstigen. Da gehört dazu, dass das Vieraugenprinzip wieder eine größere Bedeutung bekommt. Es kann nicht sein, dass Mitarbeiter ohne Kontrolle in ihrem eigenen Kosmos vor sich hin arbeiten und sozusagen ein Eigenleben führen. Ich möchte hier einmal ein Beispiel aus einer anderen Behörde nennen, der Fall des Oberstaatsanwalts, den sicherlich jeder verfolgt hat, der in seinem Aufgabenbereich über zehn Jahre Verfahren manipuliert hat und letztlich agieren konnte, wie er wollte. Als er dann entdeckt wurde, waren alle ganz erstaunt, wie denn so was passieren konnte. Da sage ich mir, entweder entspricht diese Aussage nicht der Wahrheit oder man hatte Tomaten auf den Augen.

Wir brauchen auch bei der Personalauswahl eine Änderung. Wir müssen Stellen nach Qualifikation und nach fachlicher Eignung besetzen und nicht so sehr nach politischen Kriterien, und wir brauchen eine Umsetzung von Compliance-Strategien, wie wir das in der Privatwirtschaft auch haben. Auch das muss jetzt bei der Stadt weiter vorangetrieben werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur mit diesem Maßnahmenbündel wird es uns gelingen, den Kampf gegen die Korruption zu gewinnen.

Ich danke Ihnen!

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff. Bitte!

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

Ich habe mich schon bei der Beantwortung der Frage dafür bedankt, dass das hier thematisiert wird. Ich sehe das alles genauso, was die Wichtigkeit dieses Themas angeht. Ich darf das vielleicht sagen, auch wenn ich nicht dem Stadtparlament angehöre, ich würde das sehr begrüßen, wenn wir hier zu Regelungen kämen oder Sie hier zu Regelungen kämen, weil ich glaube, Regelungen zu haben, ist allein schon ein Teil von Transparenz. Ich habe in der Antwort auf die Frage ausführlich dargestellt, dass das Antikorruptionsreferat - so ist nun einmal im Strafgesetzbuch definiert, was Amtsträgerinnen und Amtsträger sind - für die Stadtverordneten eben nicht zuständig ist. Ich will gerne noch eine Sache betonen. Uwe Schulz, du hast es eben gesagt, die Stadt müsse die Stellen nach fachlicher Eignung besetzen. Es ist mir als Personaldezernent wichtig, deutlich zu machen, dass das selbstverständlich im öffentlichen Dienst der Fall ist. Es gibt, das ist auch klar, politisch sensiblere Stellen. Ich nenne einmal Büroleitungen in Dezernaten et cetera, aber alle Stellen in der Kernverwaltung werden selbstverständlich nach fachlicher Eignung besetzt.

Ich will aber auch noch einmal darauf hinweisen, für diejenigen von Ihnen, die sich für das Thema vertieft interessieren. Wir haben das Antikorruptionsreferat, darüber wurde bereits gesprochen. Da gibt es natürlich jährlich auch Berichte über die Arbeit des Antikorruptionsreferats. Der über die Arbeit im Verlauf des letzten Jahres hat gerade mein Dezernatsbüro verlassen und ist auf dem Weg in den Geschäftsgang. Da ist es mir auch wichtig zu sagen, dass in der Tat im Rahmen von Fort- und Ausbildungen Schulungen stattfinden. Das können Sie alles im Bericht nachlesen. Das ist für uns wirklich ein wichtiges Thema. Eins wäre mir auch noch wichtig: Wir haben eine extrem eng gefasste AGA, die Allgemeine Geschäftsanweisung, sozusagen das Grundgesetz der Verwaltung, in der zum Beispiel auch geregelt ist, wie das mit Geschenken an Mitarbeitende der Stadt ist. Da sind wir sehr eng, das ist auch gut so. Insofern haben wir da in dem Bereich schon ganz viele gute Regelungen. Ich freue mich, wenn Sie sich da ein Vorbild nehmen.

Danke schön!

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. November 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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