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Kritische Infrastruktur in Europa steht ganz aktuell im Fokus von Terroristen beziehungsweise fremden Mächten. Anschläge

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über die Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur in Frankfurt am Main. Es werden verschiedene Sicherheitsvorkehrungen und Systeme zur Informationssicherheit beschrieben, um möglichen Bedrohungen durch Terrorismus und andere Gefahren entgegenzuwirken.

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Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

Kritische Infrastruktur in Europa steht ganz aktuell im Fokus von Terroristen beziehungsweise fremden Mächten. Anschläge können auch in Deutschland nicht mehr ausgeschlossen werden.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat, was er für die Sicherheit der wichtigen, teils sehr sensiblen Infrastruktur in Frankfurt unternimmt und welche Erkenntnisse ihm dazu vorliegen.

Antwort des Magistrats

Der Magistrat teilt mit, dass die Mainova AG alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Energieinfrastruktur und ihrer Anlagen im Rahmen der strengen regulatorischen Rahmenbedingungen ergreift. Sie verfügt über ein Information Security Management System und ist nach IT-Sicherheitskatalog/ENWG gemäß ISO 27001 zertifiziert. Es existieren Notfall- und Krisenpläne, die regelmäßig fortgeschrieben und bei Bedarf angepasst werden. Die Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen erfolgt durch die zuständigen Behörden und unabhängige Prüfer.

Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, VGF, ist sich der Bedrohungslage und den damit verbundenen möglichen Folgen ebenfalls bewusst. Sie hat daher bereits im Jahr 2016 ein Informationssicherheitsmanagementsystem, ISMS, eingeführt und entwickelt dieses kontinuierlich weiter. Dieses beinhaltet organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse, die für die Funktionsfähigkeit der betriebenen Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind.

Im Weiteren hat sie sich, unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen, im Jahr 2019 dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, gegenüber als Betreiberin einer kritischen Infrastruktur registriert und unterliegt damit den entsprechenden rechtlichen Bestimmungen. Hierzu werden unter anderem regelmäßige Prüfungen im Auftrag des BSI durchgeführt, um die organisatorischen und technischen Vorkehrungen und deren Umsetzung zu prüfen.

Mit Blick auf die Infrastruktur des Frankfurter Hafens erklärt der Magistrat, dass dieser regelmäßig sowohl von der Wasserschutzpolizei als auch vom Hafenordnungsdienst bestreift wird. Da aktuell keine Kenntnis über eine geänderte Gefahrenlage besteht, sind die Frequenzen und Intensitäten dieser Bestreifungen auf einem konstanten Niveau. Sollten sich neue Gefahrenlagen ergeben, ist es möglich, diese Modi anzupassen.

Für den Bereich der Branddirektion ist festzuhalten, dass technische Schutzmechanismen für die eigene Aufgabenerfüllung bestehen, so zum Beispiel eine redundante Dateninfrastruktur zur Kommunikation zwischen der Zentralen Leitstelle und den Einsatzkräften sowie der Einsatz höchstverfügbarer Technologien nach dem Stand der Technik für die Anbindung an die Notrufnummer

112. Dennoch ist auch für diesen Bereich ein vollständiger Schutz gegen jedwede Gefährdung von außen nicht sichergestellt.

Ausfälle externer Infrastruktur, wie zum Beispiel des Stromnetzes, auszugleichen, ist im Rahmen des abwehrenden Bevölkerungsschutzes allenfalls punktuell und lagebezogen möglich. Die Eigenverantwortung zur Selbsthilfe und zum Selbstschutz der Betreiber kritischer Infrastruktur und der Bevölkerung können im Schadensfall nicht durch abwehrende Maßnahmen ersetzt werden. Die Branddirektion hält Planungen für bereits eingetretene Einsatzlagen mit einem Massenanfall von Verletzten, MANV, und weitere Großschadensereignisse, wie etwa Stromausfälle oder Hochwasser, - unabhängig vom auslösenden Ereignis - vor. Die Planungen sind Gegenstand regelmäßiger Fortschreibung und Schulung.

Für die präventive Abwehr möglicher terroristischer oder kriegerischer Angriffe auf kritische Infrastruktur sind die Strukturen des Bevölkerungsschutzes, der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, nicht ausgelegt. Einer solch umfänglichen und zugleich in Schwere und Ausprägung nicht vorhersehbaren Bedrohung kann die Stadt Frankfurt am Main, kann der Magistrat letztlich wenig entgegensetzen. Für die Bewältigung beispielsweise eines terroristischen Anschlages wären zunächst die Polizeibehörden originär zuständig. Die Einsatzkräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr - Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz - würden in diesen Szenarien nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, BBK, lediglich im so genannten "sicheren Bereich" tätig.

Auch jenseits von Terroranschlägen, nämlich im Zusammenhang mit der Energiekrise, beschäftigt sich der Magistrat derzeit mit dem Schutz der kritischen Infrastruktur. Unter der Leitung der Klimadezernentin hat der Magistrat einen dezernatsübergreifenden Arbeitskreis "Energiekrise" eingerichtet, der sich am 23. September 2022 konstituiert hat. Hier sollen auch die Szenarien eines Stromausfalls und die damit verbundenen Konsequenzen für die Stadtverwaltung und das öffentliche Leben beleuchtet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Oktober 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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