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Zur Verwirklichung von Wohnbauprojekten werden oftmals städtische Grundstücke auf die ABG Frankfurt Holding übertragen,

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Frage vom 22.02.2018, F 1087 Zur Verwirklichung von Wohnbauprojekten werden oftmals städtische Grundstücke auf die ABG Frankfurt Holding übertragen, die sich im städtischen Besitz befindet. Leider kommt es immer wieder zu Verzögerungen bei der Übertragung der Grundstücke. Aktuelle Beispiele sind ein Bunkergrundstück in der Petterweilstraße, städtische Grundstücke im Innovationsquartier, ein Grundstück an der Mainzer Landstraße in Alt-Nied und ein Grundstück in der Römerstadt. Daher frage ich den Magistrat: Warum kommt es zu diesen Verzögerungen bei der Übertragung der Grundstücke, und wie lassen sie sich in Zukunft vermeiden?

Antwort des Magistrats: Der Magistrat steht in Gesprächen zur ABG Frankfurt Holding, die unter anderem die Übertragung der in der Frage genannten drei Flächen zum Gegenstand haben. Keine dieser Flächen ist einfach zu bebauen, in jedem Einzelfall sind zunächst rechtliche Detailfragen zu den Erbbaurechtsverträgen zu klären. Sobald für eine Fläche die Modalitäten der Vergabe abschließend vereinbart werden konnten, wird eine Magistratsvorlage an die Stadtverordnetenversammlung auf den Weg gebracht, die Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages ist. Eine vermeidbare Verzögerung ist bislang nicht entstanden. Der Magistrat ist selbstverständlich darauf bedacht, sowohl in laufenden Fällen als auch zukünftig Grundstücksvergaben schnellstmöglich zu verhandeln und umzusetzen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Holger Tschierschke

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Februar 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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