Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt muss die Umweltdezernentin ihre Presseerklärung zum Braunkohlestaubk
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Frage vom 19.08.2011, F 106 Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt muss die Umweltdezernentin ihre Presseerklärung zum Braunkohlestaubkraftwerk in Fechenheim unter anderem wegen einer falschen Tatsachenbehauptung bezüglich der zu erwartenden Quecksilberemissionen widerrufen. Die Dezernentin stützte sich bei ihren Berechnungen auf ein Gutachten des TÜV Nord und kam auf einen Quecksilberausstoß von 235 Milligramm pro Stunde beziehungsweise zwei Kilogramm pro Jahr. Die Getec, deren Berechnungen das Verwaltungsgericht folgte, kam auf Grundlage des gleichen Gutachtens auf Quecksilberemissionen von nur 17 Milligramm pro Stunde beziehungsweise 149 Gramm pro Jahr.
Ich frage den Magistrat: Wie erklärt sich der enorme Unterschied bei den Berechnungen, und wieso konnte die Umweltdezernentin das Gericht nicht von ihren Berechnungen überzeugen?
Antwort des Magistrats: Stadträtin Dr. Manuela Rottmann: Ich beantworte beide Fragen gleichlautend, um Zeit zu sparen: In den Antragsunterlagen der Firma GETEC GmbH für das geplante Braunkohlestaubheizkraftwerk werden verschiedene Angaben zu den Quecksilber-Emissionen gemacht. Die TÜV Nord Systems GmbH geht zum einen davon aus, dass bezogen auf einen Gehalt von 0,08 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Braunkohlestaub eine Emission von 234 Milligramm pro Stunde erfolgen kann. Bei einer maximalen Betriebsdauer von 8.760 Stunden im Jahr könnte nach eigenen Angaben des Antragstellers eine Emission von bis zu zwei Millionen Milligramm Quecksilber resultieren. Darauf hat das Umweltdezernat in einer Pressemitteilung hingewiesen. Des Weiteren gibt die TÜV Nord Systems GmbH an, dass gemäß der Literaturquelle "Jockel/Hartje" nur 17 Milligramm Quecksilber pro Stunde emittiert würden. Demnach könnte die maximale Quecksilber-Emission etwa 150.000 Milligramm im Jahr betragen. Die Veröffentlichung von Jockel und Hartje aus dem Jahr 1997 bezieht sich auf typische Quecksilber-Emissionen von Braunkohlekraftwerken in Deutschland in den Jahren 1985 bis 1995. Solche Kraftwerke unterliegen aber anderen Genehmigungsbedingungen und haben andere Rauchgasreinigungsanlagen als das geplante Braunkohlestaubheizkraftwerk in Fechenheim. Daher sind diese Angaben, denen das Gericht gefolgt ist, aus unserer Sicht nicht übertragbar. Welche Quecksilber-Emissionen tatsächlich zu erwarten sind, hängt daher vom Quecksilbergehalt des eingesetzten Braunkohlestaubs und der Wirksamkeit der Rauchgasreinigung ab. Da die Angaben in den Antragsunterlagen nicht belastbar sind, hatte das Umweltdezernat in seiner Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt um Aufklärung dieser Fragen sowie um die Prüfung der Immission durch Quecksilber gebeten. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat diese Hinweise nicht einbezogen, sondern die Anlage genehmigt. Die Stadt Frankfurt am Main hat gegen diese Genehmigung Klage eingereicht. Die Fragen, welche Mengen Quecksilber emittiert werden und welche Mengen sich wo und in welcher Weise im Umkreis der geplanten Anlage niederschlagen und auf Umwelt und Gesundheit der Einwohner einwirken, bleiben daher aus unserer Sicht noch unbeantwortet und stehen im Rahmen der Verwaltungsgerichtsverfahren zur Klärung an. Hierbei ist im Verwaltungsgerichtsverfahren bezüglich der Presseerklärung vom 30.03.2011 auch kein Urteil "in erster Instanz" ergangen, sondern ein Beschluss der einstweiligen Anordnung. Die Stadt Frankfurt hat gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Vielen Dank, Frau Dr. Rottmann! Gibt es Zusatzfragen? Herr Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn, Sie haben das Wort! Stadtverordneter Dr. Dr. Rainer Rahn, FDP: (Zusatzfrage) Frau Rottmann, Ihre Antwort hat mich überzeugt. Habe ich es richtig verstanden, dass die Berechnungen, die zu einem anderen Ergebnis kommen, dadurch zustande gekommen sind, dass bestehende Anlagen, die wahrscheinlich mit irgendwelchen Filtern versehen sind, weniger emittieren. Wenn Sie das so vorgetragen haben - davon gehe ich aus, dass Sie das vor dem Verwaltungsgericht genauso vorgetragen haben -, warum ist das Gericht dieser eigentlich logischen Darstellung nicht gefolgt? Stadträtin Dr. Manuela Rottmann: (fortfahrend) Das frage ich mich auch, sehr geehrter Herr Dr. Dr. Rahn, aber es verbietet sich natürlich gerade für jemanden, der wie ich Juristin ist, Richterschelte zu betreiben. Ich hoffe einfach, dass die nächste Instanz sich besser überzeugen lässt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. August 2011 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.