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Fernwärme wurde bisher immer als energieeffiziente und umweltfreundliche Art der Wärmeenergieversorgung angesehen. Umso

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main sieht sich mit stark gestiegenen Fernwärmepreisen konfrontiert, die zu finanziellen Belastungen für die Bürger*innen führen. Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu prüfen, um die Preise zu dämpfen und die Bürger*innen zu entlasten.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Frage an den Magistrat

Fernwärme wurde bisher immer als energieeffiziente und umweltfreundliche Art der Wärmeenergieversorgung angesehen. Umso überraschender sind die deutlichen Preissteigerungen auch für Fernwärme für die Menschen, die in Frankfurt Fernwärme beziehen. Dies führt zu starken finanziellen Belastungen und zu Sorgen.

Ich frage den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, preisdämpfend auf die stark gestiegenen Fernwärmepreise einzuwirken.

Antwort des Magistrats

Durch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sind die damit zusammenhängenden Preisentwicklungen bei Energieträgern auch bei der Fernwärme zu spüren. Diese ist, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend an die Preise von Brennstoffen gekoppelt, die für die Wärmeproduktion relevant sind. So werden für die Erzeugung der Fernwärme unter anderem auch Erdgas und Kohle benötigt, deren Preise an den Börsen stark gestiegen sind. Vor diesem Hintergrund wurden zum

  1. Oktober 2022 die Fernwärmepreise angepasst. Damit wurden die gestiegenen Einkaufspreise weitergegeben. Die Fernwärme ist in Frankfurt für den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit von hoher Bedeutung, da Fernwärme künftig wesentlich zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung beitragen wird. Mainova plant, das Fernwärmeportfolio weiter zu diversifizieren und fossile Energieträger durch klimaneutrale Abwärme und regenerative Energiequellen zu ersetzen. Die Bedeutung der Fernwärme für den Klimaschutz wird dadurch unterstrichen, dass die Bundesregierung die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme von 19 auf sieben Prozent gesenkt hat. Das war ein erster, richtiger Schritt, um die Bürger*innen zu entlasten. Des Weiteren erwartet der Magistrat preissenkende Effekte aus der sogenannten Gaspreisbremse, sobald dieser Mechanismus feststeht. Einer der Einflussfaktor auf die Heizkostenabrechnung ist der Grundpreis, der von der Anschlussleistung der Fernwärme-Übergabe-Station bzw. Kompaktstation bestimmt wird und von verschiedenen Faktoren abhängt. Die Anschlussleistung liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Kundinnen und Kunden. Jede Fernwärmekundin und jeder Fernwärmekunde kann mit Hilfe eines qualifizierten Fachbetriebs überprüfen lassen, ob die aktuelle Fernwärme-Anschlussleistung noch dem bestehenden Wärmebedarf entspricht. Dieser kann zum Beispiel nach einer energetischen Sanierung niedriger ausfallen. Weitere Informationen zur Überprüfung der Anschlussleistung sowie einen detaillierten Leitfaden dazu stellt die Mainova AG im Internet unter www.mainova.de/anschlussleistung zur Verfügung. Auch gibt es zahlreiche, meist kostenlose Möglichkeiten der Energieberatung in Frankfurt, so zum Beispiel der Caritasverband Frankfurt e. V., das Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main, der Energiepunkt e. V. der Stadt Frankfurt am Main, die Schuldnerberatungsstellen, die Verbraucherzentrale Hessen e. V. sowie die entsprechenden Fachstellen der Mainova AG und der Süwag AG. Bei allen Angeboten handelt es sich um öffentlich geförderte beziehungsweise von der Stadt bezuschusste Angebote. Auch ist in diesem Kontext auf das vom Land Hessen finanzierte Projekt "Hessen bekämpft Energiearmut" aufmerksam zu machen, welches das Ziel verfolgt, Zahlungsprobleme rund um die Energierechnung anzugehen und deren Ursachen zu regulieren. Das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main bietet für Haushalte, die von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind, vielfältige Beratungsangebote an. Die laufenden Kosten für Heizenergie sind bei Empfänger*innen von Sozialhilfeleistungen - Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen - vgl. § 22 SGB II beziehungsweise § 35 SGB XII. Gleiches gilt für Heizkostennachforderungen im Zuge der Jahresrechnung, wenn die Nachforderung angemessen ist und nicht lediglich auf unangemessen hohem Verbrauchsverhalten beruht. Werden Heizkostenabschläge zum Beispiel aufgrund der aktuellen Preissteigerungen durch das Energieversorgungsunternehmen angehoben, werden diese bei der Berechnung des Leistungsanspruchs bedarfserhöhend berücksichtigt. Bei Personen, die keine Sozialhilfeleistungen beziehen, kann die Anhebung von Heizkostenabschlägen durch das Energieversorgungsunternehmen zu einem Leistungsanspruch führen, womit die Mehrkosten zumindest teilweise ausgeglichen werden können. Leistungen für Heizkostennachforderungen im Zuge der Jahresrechnung können bei diesem Personenkreis abhängig von deren wirtschaftlichen Verhältnissen ebenfalls ganz oder teilweise durch den Sozialleistungsträger übernommen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Oktober 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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