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Mit den Grundsatzbeschlüssen „Klimaneutrales Frankfurt 2035“ wird die Stadt ab sofort jährlich eine Energie- und Treibha

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant, jährlich eine Energie- und Treibhausgas-Bilanzierung für das gesamte Stadtgebiet durchzuführen, um die Klimaschutzwirkungen von Beschlussvorlagen zu überprüfen. Dies soll dazu beitragen, die Auswirkungen auf die THG-Emissionen besser abzuschätzen und die ökologischen Auswirkungen von Infrastrukturprojekten zu berücksichtigen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

Mit den Grundsatzbeschlüssen "Klimaneutrales Frankfurt 2035" wird die Stadt ab sofort jährlich eine Energie- und Treibhausgas (THG)-Bilanzierung für das gesamte Stadtgebiet erstellen. So sollen zukünftig auch alle Beschlussvorlagen von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung vor deren Behandlung auf ihre Klimaschutzwirkungen hin überprüft werden, um die Auswirkungen auf die THG-Emissionen im Stadtgebiet abschätzen zu können.

Ich frage den Magistrat:

Wann ist mit einer Energie- und THG-Bilanzierung für den Neubau der A 66/Riederwaldtunnel, Ausbau der A 661 sowie für die verbliebenen Streckenvarianten des Stadtbahn-Lückenschlusses Bockenheimer Warte-Ginnheim zu rechnen?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Stefan Majer:

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrte Frau Dr. Mehler-Würzbach!

Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Energie- und CO 2 -Bilanzierung erfolgt in Frankfurt nach dem BISKO-Standard, den die deutschen Kommunen nutzen. Dabei werden Emissionen des Energieverbrauchs auf dem Territorium der Stadt berücksichtigt, Scope 1 und 2. Die Herstellung von Infrastrukturmaßnahmen, das heißt graue Energie und Scope-3-Emissionen, wird nicht bilanziert. Die THG-Bilanzierung erfolgt gesammelt für das Stadtgebiet und keinesfalls für einzelne Maßnahmen - zumal, wenn sich diese, wie die A 661 und A 66, nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt befinden. Dies wurde bereits ausführlich in der Stellungnahme ST 1857 aus dem Jahr 2022 erläutert.

Für die Vorzugsvariante der Verlängerung der U 4 von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim wird zum gegebenen Zeitpunkt eine - vom Zuwendungsgeber geforderte - detaillierte Nutzen-Kosten-Untersuchung nach der aktuellen Version des "Standardisierten Bewertungsverfahrens", das ist die Version 2016+, durchgeführt. Sie ist seit Sommer dieses Jahres in Kraft. Bei dieser Version wird die Freisetzung von CO 2 -Emissionen weitgehender betrachtet, als es bisher der Fall war. So wird nun erstmals zwischen konventionell und regenerativ erzeugtem Strom unterschieden, denn das ist das dominierende Thema bei solchen Projekten des öffentlichen Personennahverkehrs. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die CO 2 -Bilanz der zu bewertenden ÖPNV-Maßnahme. Ferner werden im Sinne eines Lebenszyklusansatzes auch die Treibhausgasanteile berücksichtigt, die bei der Herstellung der Infrastruktur und der Fahrzeuge anfallen. Die detaillierte Nutzen-Kosten-Untersuchung wird sinnvollerweise für die umzusetzende Trassenvariante durchgeführt, nachdem die Variantenentscheidung getroffen wurde.

Um eine Entscheidung für eine Vorzugsvariante zu ermöglichen, werden derzeit im Rahmen einer vertieften Variantenuntersuchung die noch aussichtsreichen Varianten für den Verlauf einer möglichen Verlängerung der U 4 von Bockenheim nach Ginnheim mit verschiedenen Gutachten auf ihre Machbarkeit hin ergebnisoffen geprüft. In diese Variantenuntersuchung fließen viele unterschiedliche Gutachten ein - dazu zählt auch ein Gutachten hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit und THG-Bilanzierung.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Danke, Herr Stadtrat Majer! Es gibt eine Zusatzfrage von Frau Christann. Bitte!

Stadtverordnete Monika Christann, LINKE.:

(Zusatzfrage)

Guten Tag!

Wir haben das Konzept "Klimaneutrales Frankfurt 2035", und es ist beschlossen. So sollen zukünftig alle Beschlussvorlagen vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vor deren Behandlung auf die Klimaschutzwirkungen überprüft werden. Jetzt meine Frage: Wie sehen denn die Standardfragen für die THG-Prüfung aus? Und warum liegt den Stadtverordneten bis heute noch gar nichts vor?

Stadtrat Stefan Majer:

(fortfahrend)

Frau Christann, ich habe dargelegt, dass diese Bilanzierung sich nicht auf die Herstellung von Infrastrukturmaßnahmen bezieht und dass diese nicht bilanziert werden. Das sind die Vorgaben, die für alle Maßnahmen der Stadt Frankfurt gelten.

Ich habe aber andersrum dargelegt, dass wir für das Thema Verlängerung der U 4 von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim sehr wohl auch ein Gutachten hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit und THG-Bilanzierung erstellen werden. Das heißt, wir greifen dies dort freiwillig darüber hinausgehend auf.

Das Thema Riederwaldtunnel ist bekanntermaßen ein abgeschlossenes Verfahren, wozu die Stadt Frankfurt entsprechend dieser Vorgehensweise, die Beschlussstand ist, keine Aussagen trifft und auch keine Bilanzierung vornehmen kann.

Frau Christann, ich habe das Verfahren dargelegt, wie es bezogen auf die verschiedenen Maßnahmen stattfindet. Zur Frage des Ablaufs dieser THG-Bilanzierung: Haben Sie bitte Verständnis, dass ich Ihnen das hier jetzt nicht auswendig darlegen kann. Da möchte ich den Vorschlag machen, wenn Interesse daran besteht, dass wir sowohl im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz als auch im Ausschuss für Mobilität und Smart-City gerne darlegen können, wie es im einzelnen abläuft.

In diesem Zusammenhang finde ich es auch außerordentlich spannend, dass wir heute mit der sogenannten standardisierten Bewertung, die für ÖPNV-Maßnahmen gilt, in der Tat ein sehr gut weiterentwickeltes Instrumentarium haben, um den Nutzen von solchen Projekten auch darlegen zu können. Das war früher weitaus restriktiver. Wenn ich beispielsweise eine Reihe von auch aktuell laufenden ÖPNV-Maßnahmen nehme, zum Beispiel auch die RTW, dann haben die neuen Standards automatisch dazu geführt, dass der Nutzen-Kosten-Index ganz drastisch nach oben geht, weil nämlich gerade die Umweltauswirkungen dort sehr viel stärker berücksichtigt werden.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Es gibt eine zweite Zusatzfrage von Herrn Schwichtenberg von der Gartenpartei. Bitte!

Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei:

(Zusatzfrage)

Sie haben eben gesagt, dass der Riederwaldtunnel von dieser Untersuchung der Treibhausgase ausgeschlossen ist. Meine Frage lautet: Es steht doch sogar im Koalitionsvertrag, dass Sie den Riederwaldtunnel wollen, also sollte doch bitte schön auch eine Bilanzierung erfolgen. Mir ist nicht klar, warum diese wichtige Untersuchung nicht veröffentlicht oder gar nicht gemacht wird.

Stadtrat Stefan Majer:

(fortfahrend)

Ich habe weder dargelegt, dass wir den Riederwaldtunnel davon ausschließen, noch habe ich dargelegt, dass ich den Riederwaldtunnel begrüße oder dass ich es realisieren will, sondern ich habe dargelegt, wie das Verfahren zu einer THG-Bilanzierung abläuft und dass es ausdrücklich keine Infrastrukturmaßnahmen umfasst. Danach ist gefragt worden und darauf habe ich geantwortet.

Die Frage einer übergreifenden Bilanzierung zum Riederwaldtunnel, das wäre eine Frage, die die Bundesautobahn GmbH betrifft und die von dort beantwortet werden müsste. Aber selbstverständlich ist es so, dass in einem abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren, das all diese Themen bündelt und in dem die Umweltverträglichkeitsuntersuchung einer der zentralen Gesichtspunkte ist und der auch in ganz vielen Fällen beklagt wird, genau dieses ganze Verfahren bekanntermaßen abgeschlossen ist. Von daher kann jetzt niemand einfach sagen: "Jetzt mache ich aber noch ein ergänzendes Gutachten dazu und verändere dieses Projekt." Dieses Thema ist rechtlich abgeschlossen mit einem Planfeststellungsbeschluss und Sofortvollzug und damit gibt es bekanntermaßen für den Magistrat der Stadt Frankfurt keine Entscheidungsspielräume.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Oktober 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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