Mit dem im Winter 2021 als dringlich dargestellten Antrag zur Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für die Stad
Zusammenfassung
Der Antrag zur Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für die Stadt Frankfurt wurde unter hoher Dringlichkeit beschlossen, jedoch besteht nach einem Jahr noch ein Informationsrückstand. Der Magistrat wird um Auskunft über das zugrunde liegende Konzept und die bisher unternommenen Schritte gebeten.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Mit dem im Winter 2021 als dringlich dargestellten Antrag zur Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für die Stadt Frankfurt und unter Missachtung der demokratischen Gepflogenheit, der Möglichkeit einer fraktionellen Beratung dazu, wurde die Einrichtung dieser kommunalen Satzung übereilt beschlossen. Nach nun einem Jahr besteht immer noch ein Informationsrückstand zu Detailfragen, der nun nicht mehr mit dem Argument der hohen Dringlichkeit begründet werden kann. Ich frage den Magistrat: Welches Konzept liegt der Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für die Stadt Frankfurt zugrunde, und welche konkreten Schritte wurden bisher unternommen?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann,
meine Damen und Herren!
Die Informationsfreiheitssatzung befindet sich in Abstimmung zwischen den zu beteiligenden Stellen und wird dann zur Beschlussfassung vorgelegt. Aus rechtlichen Gründen ist es ausschließlich möglich, die Regelung des § 81 Absatz 1 Ziffer 7 HDSIG zu aktivieren. Es ist nicht möglich, eine eigene Informationsfreiheitssatzung kreativ auszugestalten; die gesetzliche Regelung erlaubt lediglich, auf kommunaler Ebene eine Festlegung zu den Gebühren zu treffen.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung ist mitzuteilen, dass vorgesehen ist, neben dem gesetzlich vorgesehenen Antragsweg Daten proaktiv bereitzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.