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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Förderung Popularmusik stärken

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine Erhöhung der Mittel zur Förderung der Popularmusik in Frankfurt am Main von 60.000 Euro auf 120.000 Euro vor. Dies ist notwendig, um die schwierige Situation der Kulturschaffenden nach der Pandemie und während der Energiekrise zu verbessern.

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Thema Kultur verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Haushaltsplan 2023 werden für das Haushaltsjahr 2023 die Mittel zur Förderung der Popularmusik von 60.000 Euro um 60.000 Euro auf 120.000 Euro erhöht.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Nach Jahren der Pandemie und mitten in einer Energiekrise bleibt die Situation für die Kulturschaffenden der freien Szene weiterhin schwierig, gerade auch nach dem Auslaufen der Förderprogramme von Bund und Land. Die von der Bundesregierung geplanten Energiekrisenprogramme helfen nur Institutionen, nicht aber Soloselbstständigen. Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Kultur zukünftig besser abgesichert und krisenfest gemacht werden muss. Dazu können auch die Kommunen beitragen. In Frankfurt gibt es ca. lokale 2.500 Musiker*innen und Bands in der Popularmusik. Die Auftrittsmöglichkeiten und günstige Probenräume sind nicht immer ausreichend. Weil auch aufgrund der Energiekrise große Probleme auf Veranstalter*innen und Einzelmusiker*innen zukommen, besteht Handlungsbedarf. Die Mittel in Höhe von momentan 60.000 Euro müssen aufgestockt werden, damit neben Virus Musik auch andere Projekte mit Konzerten, Projekten und CD-Produktionen berücksichtigt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage E 99 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 213), AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass statt um 60.000 Euro um 140.000 Euro auf 200.00 Euro) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

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