Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Busnahverkehr rekommunalisieren
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
ÖPNV Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Busnahverkehr rekommunalisieren Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel für die Rekommunalisierung zuvor privatisierter Bereiche des öffentlichen Busverkehrs bereitgestellt. Begründung: Der Busnahverkehr kehrt in die kommunale Hand zurück, um die Mobilität aller Frankfurter*innen dauerhaft zu sichern, denn Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und darf nicht rein profitorientierter Marktlogik unterworfen werden. Rekommunalisierung bedeutet, dass die Daseinsvorsorge wieder vollumfänglich von der öffentlichen Hand sichergestellt wird, in diesem Fall die Buslinienbündel wieder ausschließlich von einer städtischen Einrichtung betrieben werden. Davon profitiert die kommunale Politik durch direkten Einfluss auf Preis und Qualität. Auch rechtlich ist eine Rekommunalisierung des Busnahverkehrs möglich: Gemäß der am 03.12.2009 in Kraft getretenen EU-Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße kann die zuständige Behörde beschließen, öffentliche Dienstleistungsaufträge über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten an eine von ihr kontrollierte Einheit zu vergeben. Der sogenannte Frankfurter Weg, der nichts anderes als Ausdruck der umfänglichen Privatisierungswellen der vergangenen Jahrzehnte ist, hat gezeigt, dass die Versorgung durch private Anbieter im Busverkehr eine Verschlechterung für die Belegschaften und die Nutzer*innen darstellt. Mitarbeiter*innen mussten schlechtere Tarifbedingungen hinnehmen. Fahrgäste hingegen klagen immer wieder über mangelnde Streckenkenntnis der oft kurzfristig eingesetzten Fahrer*innen. Darüber hinaus ist der Zustand der Busflotten, die in Frankfurt eingesetzt werden, von sehr unterschiedlicher Qualität. Nicht zuletzt sichert eine Ausführung durch einen einzigen städtischen Eigenbetrieb langfristig Skaleneffekte und vorhandene Wissensbestände für den öffentlichen Personennahverkehr.
Inhalt
Etatantrag vom 24.01.2019, E 99
Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Busnahverkehr rekommunalisieren Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel für die Rekommunalisierung zuvor privatisierter Bereiche des öffentlichen Busverkehrs bereitgestellt.
Begründung: Der Busnahverkehr kehrt in die kommunale Hand zurück, um die Mobilität aller Frankfurter*innen dauerhaft zu sichern, denn Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und darf nicht rein profitorientierter Marktlogik unterworfen werden. Rekommunalisierung bedeutet, dass die Daseinsvorsorge wieder vollumfänglich von der öffentlichen Hand sichergestellt wird, in diesem Fall die Buslinienbündel wieder ausschließlich von einer städtischen Einrichtung betrieben werden. Davon profitiert die kommunale Politik durch direkten Einfluss auf Preis und Qualität. Auch rechtlich ist eine Rekommunalisierung des Busnahverkehrs möglich: Gemäß der am 03.12.2009 in Kraft getretenen EU-Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße kann die zuständige Behörde beschließen, öffentliche Dienstleistungsaufträge über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten an eine von ihr kontrollierte Einheit zu vergeben. Der sogenannte Frankfurter Weg, der nichts anderes als Ausdruck der umfänglichen Privatisierungswellen der vergangenen Jahrzehnte ist, hat gezeigt, dass die Versorgung durch private Anbieter im Busverkehr eine Verschlechterung für die Belegschaften und die Nutzer*innen darstellt. Mitarbeiter*innen mussten schlechtere Tarifbedingungen hinnehmen. Fahrgäste hingegen klagen immer wieder über mangelnde Streckenkenntnis der oft kurzfristig eingesetzten Fahrer*innen. Darüber hinaus ist der Zustand der Busflotten, die in Frankfurt eingesetzt werden, von sehr unterschiedlicher Qualität. Nicht zuletzt sichert eine Ausführung durch einen einzigen städtischen Eigenbetrieb langfristig Skaleneffekte und vorhandene Wissensbestände für den öffentlichen Personennahverkehr.Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.01.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2019 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.02.2019 im Verkehrsausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)