Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen

Vorlagentyp: ECDU
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag bezieht sich auf den Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen in Frankfurt, mit einem Budget von 20.000 € für das Haushaltsjahr 2026. Die Streuobstwiesen erfüllen nicht nur ökologische Funktionen, sondern fördern auch die Bildung und den Kontakt zur Natur.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Zum Erhalt und zur Pflege von Streuobstwiesen werden aus den vorhandenen Mitteln für Sach- und Dienstleistungen der Produktgruppe 22.01.

20.000 € eingesetzt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Streuobstwiesen sind besondere Kulturlandschaften und haben in Frankfurt und der Region eine lange Tradition. Durch ihre enorme Biodiversität tragen sie einen wichtigen Teil zur Fauna und Flora der Stadt bei und erfüllen darüber hinaus auch als CO2-Speicher einen wichtigen und weiteren Zweck für das Stadtklima. Streuobstwiesen sind zudem Orte der regionalen und saisonalen Versorgung durch Obst und gleichzeitig Orte zum Erlernen und Entdecken von Natur und Umwelt durch Kinder und Jugendliche. Es besteht daher ein großes allgemeines Interesse, dem der Magistrat nachkommen sollte, diese Kulturlandschaften nachhaltig zu sichern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Januar 2026 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage E 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
AfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
LinkeFDP
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Linke und FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage E 91 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung