Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.01 Wahlen Produktgruppe: 10.08 Geschäftsstelle der KAV
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) durch eine Integrations-Kommission zu ersetzen. Dies geschieht aufgrund der geringen Wahlbeteiligung und der als irrelevant erachteten Rolle der KAV für die Interessen der in Frankfurt lebenden Ausländer. Das erwartete Ergebnis ist eine effizientere Vertretung der Interessen der Migranten und eine Kostenreduzierung im städtischen Haushalt.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) wird zum nächstmöglichen Termin durch eine Integrations-Kommission gemäß § 84, Abs. 3 HGO ersetzt.
Begründung
Aufgrund der geringen Wahlbeteiligung von lediglich 13,5 % bei den letzten Wahlen zur Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) im Jahr 2021 und des hohen Anteils der gewählten Mandatsträger in der KAV, welche die deutsche oder eine andere europäische Staatsbürgerschaft besitzen, muss mehr denn je die Frage nach der Legitimation dieses Gremiums gestellt werden. Denn die KAV wird von den allermeisten in Frankfurt lebenden Ausländern einfach nicht als relevant für die Wahrnehmung ihrer Interessen erachtet. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Wer von ihnen langfristiges Interesse an einer Mitgestaltung der Stadtpolitik hat, kann sich einbürgern lassen und auf einer Liste für die Stadtverordnetenversammlung und/oder die Ortsbeiratsgremien kandidieren. Spätestens mit dem neuen Einbürgerungsgesetz, das zum 27.06.2024 in Kraft tritt und welches eine frühere Einbürgerung sowie die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht, ist hier eine neue Realität geschaffen worden. Hinzu kommt die Tatsache, dass die KAV ganz offenkundig realpolitisch nahezu bedeutungslos ist und zudem nicht einmal annähernd die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt. Fakt ist auch, dass sich ein Großteil der Anregungen der KAV ohnehin nicht ausschließlich auf die Belange von Migranten beziehen, sondern das Interesse der gesamten Bevölkerung unserer Stadt berühren. Daher erscheint der Ersatz der KAV durch eine Integrations-Kommission gem. § 84, Abs. 3 HGO sinnvoll, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die damit einhergehende Ersparnis für den städtischen Haushalt. Denn neben den Kosten für die Organisation und Durchführung der Wahlen zur KAV werden auch Aufwandsentschädigungen in erheblichem Umfang eingespart. Ein deutlich geringerer Verwaltungsaufwand für eine Kommission bringt eine weitere Kostenreduzierung mit sich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Juni 2024 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen BFF BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)