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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Studie zur „Arisierung“ von Grundstücken und Immobilien in Frankfurt

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Studie zur "Arisierung" von Grundstücken und Immobilien in Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2019 werden zur Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses § 3312 vom 08.11.2018 (Antrag 652/18: Studie zur "Arisierung" von Grundstücken und Immobilien in Frankfurt) 50.000 Euro zweckbestimmt aus vorhandenen Mitteln bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN im November 2018 beschlossen, dass der Magistrat eine Studie vorbereiten möge, in der die historische Rolle der Stadt Frankfurt und ihrer kommunalen Behörden im Rahmen der "Arisierung" jüdischer Grundstücke und Immobilien aufgearbeitet wird. Zur Umsetzung des Beschlusses sollen mit dem Haushalt 2019 die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Der Historiker Dieter Wesp ist bei Recherchen im Stadtarchiv auf eine Liste aus dem Jahre 1945 gestoßen, in der das Bauamt 170 Objekte aufführte, die in der Zeit des Nationalsozialismus "arisiert" wurden (Miersch-Liste). Die Gesamtfläche der "arisierten" Objekte umfasst eine Fläche in der Größe der vormaligen Altstadt innerhalb der Stadtmauern. Ein Beispiel für eine "Arisierungsmaßnahme" ist das Wohnhaus der Familie Beit von Speyer (heute Villa Kennedy) mit dem dazugehörigen Grundstück von 8.600 Quadratmetern. Das Objekt wurde für 137.000 Reichsmark von der Stadt Frankfurt im Rahmen der "Arisierungen" in der NS-Zeit gekauft.1948 erhielten die Nachkommen eine Entschädigung von 150.000 DM. Im Jahr 2000 wurde das Objekt für 18 Millionen Euro an einen privaten Investor verkauft. Damit fiel der "Arisierungsgewinn" an die Stadt Frankfurt. Die Stadt Frankfurt hat sich intensiv durch zahlreiche Projekte und Forschungsarbeiten mit der eigenen Geschichte zur Zeit des Nationalsozialismus auseinandergesetzt. Prof. Dr. Sybille Steinbacher, Leiterin des Fritz-Bauer-Instituts und Inhaberin des Holocaust-Lehrstuhls an der Goethe-Universität, hat zurecht darauf hingewiesen, dass bei der Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung während der NS-Zeit die Rolle der kommunalen Behörden stärker in den Blick genommen werden müsse. Das Fritz-Bauer-Institut hat sich dem Thema mit der Tagung "'Arisierung' von Wohneigentum durch die Stadt Frankfurt am Main zwischen 1933 und 1945" am 5. Februar 2018 bereits angenommen, eine wissenschaftliche Aufarbeitung in Form einer Studie über die "Arisierung" jüdischer Grundstücke und Immobilien in Frankfurt steht jedoch noch aus. Die Vorsitzende des Fördervereins Fritz-Bauer-Institut e.V., Jutta Ebeling, hat in der FAZ vom 6. Februar 2018 darauf hingewiesen, dass das Geld für die Forschung aus den "Arisierungsgewinnen" kommen solle.

Inhalt

Etatantrag vom 25.01.2019, E 44

Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Studie zur "Arisierung" von Grundstücken und Immobilien in Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2019 werden zur Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses § 3312 vom 08.11.2018 (Antrag 652/18: Studie zur "Arisierung" von Grundstücken und Immobilien in Frankfurt) 50.000 Euro zweckbestimmt aus vorhandenen Mitteln bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN im November 2018 beschlossen, dass der Magistrat eine Studie vorbereiten möge, in der die historische Rolle der Stadt Frankfurt und ihrer kommunalen Behörden im Rahmen der "Arisierung" jüdischer Grundstücke und Immobilien aufgearbeitet wird. Zur Umsetzung des Beschlusses sollen mit dem Haushalt 2019 die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Der Historiker Dieter Wesp ist bei Recherchen im Stadtarchiv auf eine Liste aus dem Jahre 1945 gestoßen, in der das Bauamt 170 Objekte aufführte, die in der Zeit des Nationalsozialismus "arisiert" wurden (Miersch-Liste). Die Gesamtfläche der "arisierten" Objekte umfasst eine Fläche in der Größe der vormaligen Altstadt innerhalb der Stadtmauern. Ein Beispiel für eine "Arisierungsmaßnahme" ist das Wohnhaus der Familie Beit von Speyer (heute Villa Kennedy) mit dem dazugehörigen Grundstück von 8.600 Quadratmetern. Das Objekt wurde für 137.000 Reichsmark von der Stadt Frankfurt im Rahmen der "Arisierungen" in der NS-Zeit gekauft.1948 erhielten die Nachkommen eine Entschädigung von 150.000 DM. Im Jahr 2000 wurde das Objekt für 18 Millionen Euro an einen privaten Investor verkauft. Damit fiel der "Arisierungsgewinn" an die Stadt Frankfurt. Die Stadt Frankfurt hat sich intensiv durch zahlreiche Projekte und Forschungsarbeiten mit der eigenen Geschichte zur Zeit des Nationalsozialismus auseinandergesetzt. Prof. Dr. Sybille Steinbacher, Leiterin des Fritz-Bauer-Instituts und Inhaberin des Holocaust-Lehrstuhls an der Goethe-Universität, hat zurecht darauf hingewiesen, dass bei der Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung während der NS-Zeit die Rolle der kommunalen Behörden stärker in den Blick genommen werden müsse. Das Fritz-Bauer-Institut hat sich dem Thema mit der Tagung "'Arisierung' von Wohneigentum durch die Stadt Frankfurt am Main zwischen 1933 und 1945" am 5. Februar 2018 bereits angenommen, eine wissenschaftliche Aufarbeitung in Form einer Studie über die "Arisierung" jüdischer Grundstücke und Immobilien in Frankfurt steht jedoch noch aus. Die Vorsitzende des Fördervereins Fritz-Bauer-Institut e.V., Jutta Ebeling, hat in der FAZ vom 6. Februar 2018 darauf hingewiesen, dass das Geld für die Forschung aus den "Arisierungsgewinnen" kommen solle.Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 28.01.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2019 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.02.2019 im Kultur- und Freizeitausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 28 · 14.02.2019
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage E 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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