Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mittel der energetischen Ertüchtigung für Bestandsgebäude streichen

Vorlagentyp: EAfD
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, dass die im Haushaltsentwurf vorgesehenen finanziellen Mittel für die energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden für das Jahr 2026 sowie die Vorausplanungen für die folgenden Jahre gestrichen werden. Dies wird mit der Argumentation begründet, dass die Sanierung in den kommunalen Aufgabenbereich fällt und kein gesondertes Finanzierungsprogramm benötigt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die im Haushaltsentwurf eingestellten finanziellen Mittel für eine energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden (Projektnummer 5.010742) für das Jahr 2026 in Höhe von 25 Mio. Euro, werden ersatzlos gestrichen.

Ebenfalls werden die in der Vorausplanung für die folgenden Jahre hierfür eingeplanten finanziellen Mittel in Höhe von 25 Mio. Euro (2027), 17,722 Mio. Euro (2028) und 19,846 Mio. Euro (2029), insgesamt 62,568 Mio. Euro, sowie auch die jeweiligen Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe, gestrichen.

Begründung

Die Sanierung von städtischen Bestandsgebäuden fällt natürlich grundsätzlich in den kommunalen Aufgabenbereich. Sollte eine Sanierung nötig sein, so ist diese natürlich auch dahingehend durchzuführen, dass entsprechend vorgeschriebene Energiestandards berücksichtigt werden. Hierzu bedarf es aber nicht eines gesonderten Finanzierungsprogramms zur außerplanmäßigen energetischen Ertüchtigung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2026 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2026 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 42 · 24.02.2026
TO I, TOP 39
Abgelehnt
Die Vorlage E 442 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
AfD
Enthaltung:
Gartenpartei
Sonstige:
BFF-BIG (unter Hinweis auf E 410)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (unter Hinweis auf E 410) und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung