Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mittel der energetischen Ertüchtigung für Bestandsgebäude streichen
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung soll entscheiden, dass die im Haushaltsentwurf vorgesehenen finanziellen Mittel für die energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden für das Jahr 2026 sowie die Vorausplanungen für die folgenden Jahre gestrichen werden. Dies wird mit der Argumentation begründet, dass die Sanierung in den kommunalen Aufgabenbereich fällt und kein gesondertes Finanzierungsprogramm benötigt.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die im Haushaltsentwurf eingestellten finanziellen Mittel für eine energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden (Projektnummer 5.010742) für das Jahr 2026 in Höhe von 25 Mio. Euro, werden ersatzlos gestrichen.
Ebenfalls werden die in der Vorausplanung für die folgenden Jahre hierfür eingeplanten finanziellen Mittel in Höhe von 25 Mio. Euro (2027), 17,722 Mio. Euro (2028) und 19,846 Mio. Euro (2029), insgesamt 62,568 Mio. Euro, sowie auch die jeweiligen Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe, gestrichen.
Begründung
Die Sanierung von städtischen Bestandsgebäuden fällt natürlich grundsätzlich in den kommunalen Aufgabenbereich. Sollte eine Sanierung nötig sein, so ist diese natürlich auch dahingehend durchzuführen, dass entsprechend vorgeschriebene Energiestandards berücksichtigt werden. Hierzu bedarf es aber nicht eines gesonderten Finanzierungsprogramms zur außerplanmäßigen energetischen Ertüchtigung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2026 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2026 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (unter Hinweis auf E 410) und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)