Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, für die der Stadt Frankfurt zugewiesenen Personen, bei denen die Stadt Frankfurt Maßnahmen zur Integration finanziert bzw. mitfinanziert, eine ständige Überprüfung der Integrationsmaßnahmen vorzunehmen. Hierzu gehört vor allem eine Erfolgskontrolle von Sprachkursen sowie von Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig - einmal pro Halbjahr - unaufgefordert über die Ergebnisse dieser Überprüfungen zu unterrichten.
Begründung
Das Land Hessen weist den Kommunen ständig neue Personen (Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber) zu, die von den Kommunen unterzubringen und zu betreuen sind. Der Magistrat der Stadt Frankfurt strebt eine Integration dieser Personen an und finanziert verschiedene Maßnahmen, die diese Integration fördern sollen. Ziel dieser Maßnahmen ist es vor allem, die deutsche Sprache zu vermitteln sowie die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses zu erzielen. Es ist aber notwendig, gerade auch im Sinne einer erfolgreichen Integration von aufenthaltsberechtigten Personen, hierbei Kosten und Nutzen regelmäßig transparent gegenüberzustellen, um bei einer entsprechend ersichtlichen Schieflage entschlossen handeln zu können. Wenn die Stadt Frankfurt Integrationsmaßnahmen anbietet, sollte selbstverständlich auch überprüft werden, ob diese Maßnahmen zu dem angestrebten Ergebnis führen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, die von ihm veranlassten bzw. finanzierten Integrationsmaßnahmen kontinuierlich daraufhin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang sich der angestrebte Erfolg einstellt, um dann ggf. Änderungen der Maßnahmen vorzunehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Mai 2024 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen BFF BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)