Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Zuschuss für HR-Jazzfestival streichen
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, den städtischen Zuschuss für das HR-Jazzfestival in Höhe von 58.000 Euro zu streichen. Dies wird mit der Begründung unterlegt, dass die Steuerzahler bereits über Rundfunkgebühren ausreichend für die Finanzierung des Hessischen Rundfunks aufkommen. Der Antrag richtet sich nicht gegen die kulturelle Veranstaltung selbst.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der städtische Zuschuss in Höhe von 58.000 Euro an den Hessischen Rundfunk für das HR-Jazzfestival wird gestrichen.
Begründung
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Steuerzahler zusätzlich zu den Rundfunkgebühren in Form städtischer Zuschüsse weitere Zahlungen an den Hessischen Rundfunk leisten sollen. Dieser Antrag richtet sich nicht gegen das Jazz-Festival als kulturelle Veranstaltung, sondern gegen die städtische finanzielle Unterstützung einer von Beitragszahlern mehr als ausreichend finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2026 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.02.2026 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) BFF-BIG und AfD (= Annahme)