Überprüfung freiwilliger städtischer Zuschüsse erforderlich
Zusammenfassung
Der Antrag stellt die Überprüfung aller freiwilliger städtischer Zuschüsse in den Fokus, um sicherzustellen, dass sie einem zwingenden öffentlichen Bedürfnis entsprechen und die angemessene Höhe des Zuschusses entsprechend dem Zweck gewährt wird. Dies soll dazu führen, dass Zuschüsse, die nicht den Anforderungen entsprechen, im Haushaltsjahr 2026 gestrichen oder reduziert werden.
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat überprüft alle freiwilligen finanziellen Zuschüsse der Stadt darauf, inwiefern für diese ein zwingendes öffentliches Bedürfnis besteht. Außerdem prüft der Magistrat, ob die jeweilige Höhe des Zuschusses dem Zweck angemessen ist, ob die eigene Leistungsfähigkeit der letztlichen Nutzer berücksichtigt wurde und inwieweit die Zuschussvergabe und Verwendungskontrolle die Erfüllung des öffentlichen Bedürfnisses sicherstellen.
Alle bisherigen städtischen Zuschüsse die dieser Überprüfung nicht standhalten, werden für das Haushaltsjahr 2026 entsprechend gestrichen oder reduziert.
Begründung
Im Haushalt-Entwurf für das Jahr 2026 steht in dem Kapitel "Allgemeine Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen" unter Punkt 19 "Grundsätzliche Fragen" (Seite 144):
"Grundsätzliche Fragen sowie Fragen von erheblicher finanzieller Bedeutung, die sich bei der Anwendung der Ziff. 1 bis 16 ergeben, sind im Einvernehmen mit der Stadtkämmerei zu klären. Es dient zur Kenntnis, dass das Hessische Ministerium des Innern und für Sport die Genehmigung des Haushalts 2007 mit der folgenden Auflage im Hinblick auf die Zuschusspolitik verbunden hat: "Bei der Vergabe freiwilliger städtischer Zuschüsse ist, (...) mit dem Ziel der Reduzierung weiterhin kritisch zu prüfen, ob
- ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die Wahrnehmung der Aufgabe besteht,
- die Zuschusshöhe dem angestrebten Zweck gegenüber angemessen ist,
- die eigene Leistungsfähigkeit der letztlichen Nutzer berücksichtigt wurde,
- Zuschussvergabe und Verwendungskontrolle die Erfüllung des öffentlichen Bedürfnisses sicherstellen. Bei allen notwendigen Fördermaßnahmen sollte grundsätzlich der Projektförderung Vorrang vor institutionellen Förderungen gegeben werden."
Diese Vorgaben verlangen konkrete Maßnahmen der Überprüfung und gegebenenfalls auch entsprechende Konsequenzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2026 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme)