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Projektbezogene Förderung ausbauen, institutionelle Förderungen zurückfahren!

Vorlagentyp: EAfD
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die finanzielle Förderung von Initiativen in Frankfurt von institutionellen Förderungen auf projektbezogene Förderungen umzustellen. Dies geschieht in einem Kontext erheblicher finanzieller Herausforderungen. Die Maßnahme soll die Flexibilität erhöhen und den dauerhaften Anspruch auf solche Förderungen in Frage stellen.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die finanzielle Förderung von Initiativen, Gruppen, Vereinen und Verbänden durch die Stadt Frankfurt wird ab sofort in Richtung einer projektbezogenen Förderung umgestellt. Diese Umstellung erfolgt behutsam, aber mit dem klaren Ziel, die institutionelle Förderung mittelfristig einzustellen. Sollten entsprechende Verträge bestehen, werden diese nicht wieder verlängert bzw. nach Möglichkeit innerhalb der nächsten drei Jahre gekündigt.

Begründung

Durch eine projektbezogene Förderung ist die Stadt Frankfurt grundsätzlich flexibler, um bei einer defizitären Haushaltslage oder angesichts einer steigenden Verschuldung, wirksam finanzielle Leistungen zurückzufahren. Außerdem wird so deutlich, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch auf diese freiwilligen Leistungen durch die Stadt Frankfurt gibt. Deshalb ist hier nach Ansicht der AfD-Fraktion im Römer ein Umdenken erforderlich.

Immer wieder wurde in der Vergangenheit sowohl vom Landesrechnungshof als auch dem Hessischen Ministerium des Inneren angemahnt, dass die Stadt Frankfurt in eigener Verantwortung seine freiwilligen finanziellen Leistungen kritisch hinterfragen sollte.

Grundgedanke sollte sein, ob ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die Wahrnehmung der jeweiligen Leistung besteht oder eben nicht. Selbst wenn dieses öffentliche Bedürfnis in finanziell guten Zeiten auch recht weit ausgelegt werden kann, so muss doch in finanziell schwierigeren Zeiten hier eine effektive Leistungskürzung möglich sein. Dies ist jedoch bei einer weit verbreiteten institutionellen Förderung oft nur bedingt möglich und läuft so den Interessen der Stadt Frankfurt zuwider und bedarf somit einer Änderung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2026 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage E 424 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme)

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