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Pflichtaufgaben ohne Frankfurt-Aufschlag erfüllen Vorgang:

Vorlagentyp: EAfD
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt vor, die hohen selbstgesetzten Standards bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben zurückzuführen und nur in begründeten Einzelfällen mit erhöhten Standards zu arbeiten. Dies soll zur Kostensenkung in der Stadt Frankfurt führen, indem unnötige finanzielle Belastungen für den Haushalt vermieden werden.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichtaufgaben die hohen selbstgesetzten Standards grundsätzlich auf das erforderliche Normalmaß zurückzudrehen. Sollte eine absolute Notwendigkeit gesehen werden, einzelne Pflichtaufgaben weiterhin mit erhöhten Standards zu erfüllen, so ist der Magistrat aufgefordert eine solche Ausnahme ausführlich und jährlich neu zu begründen.

Begründung

Vor einigen Jahren machte der Präsident des Landesrechnungshofs in einer Sitzung des Frankfurter Sonderausschusses für Controlling und Revision deutlich, dass die Stadt Frankfurt viele Millionen Euro sparen könnte, wenn sie ihre Pflichtaufgaben ohne einen sogenannten Frankfurt-Aufschlag erfüllen würde. Als Beispiele seien erweiterte Standards bei der Kinderbetreuung oder eine Nichterhebung von Beiträgen genannt. Nur noch in begründeten Einzelfällen sollte einen solchen Frankfurt-Aufschlag geben. Dies kann der Fall sein, wenn z.B. bei Erziehern ein etwas höheres Gehalt notwendig ist, damit diese Arbeitnehmer in Frankfurt gehalten werden können. Denn aufgrund der höheren Mieten und Lebenshaltungskosten in Frankfurt kann hier eine Abweichung vom Standard im Interesse der Stadt sein, auch wenn die daraus resultierenden finanziellen Mehrkosten eine Belastung für den Haushalt darstellen. Diese Einzelfälle ändern aber nichts daran, dass eine grundsätzliche Änderung und Überprüfung des Status Quo in der Frage der selbstgesetzten Standards erforderlich ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2026 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 41 · 02.03.2026
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage E 423 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPÖkoLinX-ELFVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Volt und FRAKTION (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 29
Abgelehnt
Die Vorlage E 423 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme)

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