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Produktbereich: 18 Soziales Produktbereich: 20 Bildung Zusammenarbeit der Stadt Frankfurt mit dem Sozialkonzern AWO beenden

Vorlagentyp: EBFF
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Beendigung der Zusammenarbeit der Stadt Frankfurt mit dem Sozialkonzern AWO vor. Dies erfolgt aufgrund schwerwiegender Vorfälle, die das Vertrauen in die Integrität des Unternehmens erschüttert haben. Die Stadt strebt an, Steuergelder zu schützen und zukünftige Haushaltsrisiken zu vermeiden.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Um einen sorgfältigen Umgang mit Steuergeld zu gewährleisten und zukünftige Haushaltsrisiken zu vermeiden, beendet die Stadt Frankfurt - unter Berücksichtigung vereinbarter Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und wichtiger Gründe - jegliche Form der Zusammenarbeit mit dem Sozialkonzern Arbeiterwohlfahrt (AWO). Dies gilt sowohl für eine Zusammenarbeit auf der Grundlage vertraglicher Rechtsbeziehungen, als auch für eine Zusammenarbeit außerhalb vertraglicher Rechtsbeziehungen.

Die jeweils freiwerdenden Mittel werden in den laufenden Produkthaushalt sowie die Haushalte der Folgejahre reinvestiert und die betreffenden Leistungen transparent neu ausgeschrieben. Hierbei ist die Kalkulation der Anbieter offenzulegen und das sogenannte "Open-Book-Accounting" anzuwenden.

Begründung

Begründung:

Der Skandal um den Sozialkonzern AWO in Frankfurt dauert bereits mehrere Jahre an und nimmt kein Ende. Der ehemalige Chef der AWO Protect wurde durch das Landgericht Frankfurt wegen Betrugs und Untreue zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Kurz zuvor wurde bekannt, dass eine AWO-Tochterfirma für die Summe von 30.000 Euro eine Privatdetektei beauftragt hatte, um Journalisten auszuspionieren, die über den AWO-Skandal kritisch berichtet hatten. Auch kam es zu Drohungen gegenüber Journalisten. Im Zusammenhang mit dem AWO-Skandal ist auch die rechtskräftige Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters Peter Feldmann wegen eines Korruptionsdeliktes zu sehen. Eine weitere strafrechtliche Aufarbeitung im Hinblick auf die Eheleute Richter steht noch aus. Aber auch zivilrechtlich hatte der AWO-Skandal Auswirkungen. So fordert die Stadt gegenüber der AWO nach ihrer Meinung zu Unrecht geleistete Vergütungen in Höhe von ca. 2,6 Millionen Euro zurück.

Zuletzt war der Presse zu entnehmen, dass die AWO sich fristlos von ihrem Vorstand Steffen Krollmann getrennt hat. Dieser wurde seinerzeit neu eingesetzt, auch und gerade um den AWO-Skandal mit aufzuarbeiten. Steffen Krollmann werden von Seiten seines Arbeitgebers Compliance-Verstöße vorgeworfen. Dieser bestreitet die Verstöße. Hierüber wird das Gericht entscheiden.

Die vorbezeichneten Sachverhalte zeigen auf, dass die AWO offenbar weder gewillt noch in der Lage dazu ist, aus den schwerwiegenden Fehlern der Vergangenheit zu lernen und die Geschäftstätigkeit auf transparente und rechtlich valide Grundlagen zu stellen. Dies muss Konsequenzen haben. Wegen des vorbezeichneten Befundes ist es nicht mehr zu verantworten, dass die Stadt weiterhin mit der AWO zusammenarbeitet. Genau dies geschieht aber, wie eine Antwort des Magistrates in der 42. Fragestunde am 06.11.2025 (Frage Nr. 3551) zeigt. Dort wurde von Seiten des Magistrats mitgeteilt, dass im Verantwortungsbereich des Jugend- und Sozialamtes mit dem AWO Kreisverband Frankfurt 2025 verschiedene Zuwendungsverfahren durchgeführt werden. Dies betraf Jugendzentren, Altentagesstätte bzw. Altenclubarbeit, den Bereich der freien Wohlfahrtspflege sowie den Fachbereich Jugend. Im (teil-)stationären und ambulanten Bereich bestehen mit der AWO Perspektiven gGmbH Verträge. Gleiches gilt für den Bereich Pflege. Weiterhin bestehen im Verantwortungsbereich des Stadtschulamtes mit der AWO im Bereich der finanziellen Förderung von Kindertageseinrichtungen und in der schulischen Betreuung Vertragsbeziehungen. So werden im Bereich der Kindertageseinrichtungen im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung beim AWO Kreisverband Frankfurt zwanzig Einrichtungen mit 1.120 Plätzen von der Krippe bis zum Hort finanziell gefördert.

Angesichts der strafrechtlich relevanten Dimensionen im Zusammenhang mit dem in der Vergangenheit an den Tag gelegten Geschäftsgebaren der AWO ist es in keiner Weise vertretbar, dass die Stadt Frankfurt mit diesem Sozialkonzern noch in irgendeiner Weise zusammenarbeitet, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Steuergeld und der Vermeidung zukünftiger Haushaltsrisiken. Andere Träger können die Leistungen übernehmen, was bei entsprechend transparenten Verfahrens- und Vergaberegeln - wie etwa der Offenlegung der Kalkulation durch die Anbieter - potentiell zu einer erheblichen Entlastung des städtischen Haushalts führten dürfte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 90
Abgelehnt
Die Vorlage E 398 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 42 · 23.02.2026
TO I, TOP 40
Abgelehnt
Die Vorlage E 398 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 30
Abgelehnt
Die Vorlage E 398 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme)

Mitdiskutieren

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