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Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Vorlagentyp: ELINKE
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant die Einrichtung einer ständigen Monitoringstelle zur Evaluierung der Maßnahmen gemäß der Istanbul-Konvention. Dies soll die Unabhängigkeit und die Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen sicherstellen. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu überprüfen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

  1. Gemäß der Vorgaben des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch: "Istanbul-Konvention") richtet die Stadt umgehend eine ständige Monitoringstelle ein zur Evaluierung und zur Erforschung der von der Stadt getroffenen Maßnahmen i. S. d. Istanbul-Konvention.
  2. Für die Koordinierung der Monitoringstelle stellt die Stadt dauerhaft die dafür erforderlichen Mittel (wie zum Beispiel die personelle Besetzung, Sachkosten und die Räumlichkeiten) zur Verfügung.
  3. Bei der personellen Besetzung ist der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes in dynamischer Form anzuwenden.
  4. Gemäß den Ausführungen der Istanbul-Konvention (u. a. im Artikel 11) arbeitet die Monitoringstelle unabhängig von städtischen Weisungen und bezieht die einschlägigen Hilfs- und Beratungsorganisationen, die Wissens- und Zivilgesellschaft ein.
  5. Für die Mitarbeit in der Monitoringstelle durch Nichtregierungsorganisationen bzw. die Zivilgesellschaft (Evaluierung der von der Koordinierungsstelle erhobenen Daten, Erforschung des Erfolgs der getroffenen Maßnahmen, Empfehlungen für andere oder weitere Maßnahmen, Berichte an GREVIO und Veröffentlichung der Evaluierungs- und Forschungsergebnisse) werden entsprechende Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt.

Begründung

Die Istanbul-Konvention verlangt u. a. die bedeutende Einbeziehung der Nichtregierungsorganisationen bzw. der Zivilgesellschaft (u. a. Artikel 9 und 11). Wie bei anderen Menschenrechtsverträgen üblich muss auch die Monitoringstelle zur Istanbul-Konvention unabhängig arbeiten können. Dies fordert nicht nur ein bundesweites Bündnis namhafter Frauen*organisationen, die auch an der Erstellung des sog. "Schattenberichts" zu den Maßnahmen der Umsetzung arbeiten, sondern es sind auch die Empfehlungen der Expert*innen des von der Bundesregierung finanzierten "Deutschen Instituts für Menschenrechte". Überdies ist es Beschlusslage der GFMK (Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder) aus 2018 und 2019.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 28 · 25.06.2024
TO I, TOP 51
Abgelehnt
Die Vorlage E 375 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 72
Abgelehnt
Die Vorlage E 375 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Ablehnung)

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