Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Überschüsse der ABG Frankfurt Holding nicht an den städtischen Haushalt auszuschütten, sondern für den Bau von geförderten Mietwohnungen zu verwenden. Dies ist notwendig, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt entgegenzuwirken.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Überschüsse der ABG Frankfurt Holding werden nicht an den städtischen Haushalt ausgeschüttet, sondern für den Bau von geförderten Mietwohnungen verwendet. Mindestens die Hälfte der Wohnungen entsteht im ersten Förderweg. Die Mietpreise werden dauerhaft auf dem Niveau des jeweiligen Förderprogramms erhalten.
Begründung
In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum. Die ABG Frankfurt Holding will laut Finanzplan für die Jahre 2024 und 2025 8,316 Millionen Euro an die Stadt überweisen. Tatsächlich steht diese Praxis insgesamt, sowie Rücklagenbildung in dreistelliger Millionenhöhe und hohe Gewinne zu erwirtschaften, mit den Zielen der ABG in Konflikt. Als stadteigene Wohnungsgesellschaft sollte die ABG - statt der Gewinnerwirtschaftung und -ausschüttung - neue Wohnungen mit bezahlbaren Mieten bauen und die Mieten in ihren bestehenden Wohnungen senken. Dies fordert auch das Bürger*innenbegehren Mietentscheid Frankfurt, für das bis Januar 2018 insgesamt 25.000 Frankfurter*innen unterschrieben haben und dessen Durchführung als Bürger*innenentscheid der Magistrat seitdem verzögert. Allein auf der Warteliste für Sozialwohnungen des Amtes für Wohnungswesen stehen laut Tätigkeitsbericht 22.991 Menschen (Bericht Stadt Frankfurt am Main: Kommunale Wohnraumversorgung 2022). Um diese Personen mit Wohnungen zu versorgen, muss die ABG in Zukunft dringend mehr Sozialwohnungen bauen, die dauerhaft zu einem Mietpreis von 5 bis maximal 6,50 Euro pro Quadratmeter vermietet werden. So ist es im sozialen Wohnungsbau im ersten Förderweg der Stadt Frankfurt üblich. Die geschaffenen Wohnungen stehen dauerhaft für Mieten deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Verfügung. Ein langfristiger Effekt der Förderung wird durch eine unbefristete Dauer der Mietpreisbindung sichergestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme)