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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Bereitstellung von Mitteln für eine Machbarkeitsstudie zur Einführung eines benutzungsunabhängig finanzierten ÖPNV in Frankfurt. Dies soll die soziale Teilhabe fördern und den motorisierten Individualverkehr reduzieren. Ziel ist es, eine gerechte und nachhaltige Mobilität für alle Bürger*innen zu gewährleisten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Doppelhaushalt 2024/2025 werden die erforderlichen Mittel eingestellt, um eine ausführliche Machbarkeitsstudie zur Einführung eines benutzungsunabhängig finanzierten öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im RMV-Tarifgebiet 5000/5090 in Auftrag zu geben.

Die Machbarkeitsstudie betrachtet:

  1. Aspekte der praktischen Umsetzung eines benutzungsunabhängig finanzierten ÖPNVs und stellt hierbei auch die Frage in den Mittelpunkt, welche positiven und negativen Anreize als flankierende Maßnahmen nötig wären, um eine möglichst effektive Verlagerung des Verkehrsaufkommens vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den ÖPNV zu bewirken.
  2. die Mindereinnahmen.
  3. die durch Strecken- und Qualitätsausbau und weitere Investitionen entstehenden Kosten.
  4. die zu erwartenden Einsparungen im Bereich der Betriebskosten.
  5. unter anderem folgende (Re-)Finanzierungsideen:

- die Etablierung eines Erschließungstatbestandes ÖPNV analog zur Finanzierungsregelung bei Straßenerschließungen,

- die Einrichtung einer kommunalen Infrastrukturabgabe nach § 11 Kommunalabgabengesetz, bei der die Anbindung an das Streckennetz des ÖPNV Berücksichtigung findet,

- die Einführung einer Nahverkehrsabgabe als Unternehmenspauschalabgabe, z.B. wie die in Frankreich übliche Transportsteuer taxe versement transport [1] , jedoch gekoppelt an die Wertschöpfung (Messbetrag: Gewerbesteuer),

- die Einführung einer Nahverkehrsabgabe in Form einer Pauschale (kommunale Aufwandssteuer) pro Bett und Übernachtung für Gäste von Beherbergungsbetrieben gemäß § 7 Abs. 2 Gesetz über kommunale Abgaben (KAG),

- Einnahmesteigerungen durch eine veränderte Parkraumbewirtschaftung,

- Einsparpotenziale im Unterhalt von Straßen und Parkplätzen durch Rückbau von Überkapazitäten, die durch den Umstieg auf den ÖPNV entstehen.

Begründung

Die Frage sozialer, kultureller und politischer Teilhabe ist eine des Geldbeutels. Hohe Fahrpreise stellen dabei eine deutliche Einschränkung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben dar. Dabei ist Mobilität ein Grundrecht und kein Luxusgut! Die Einführung des deutschlandweit geltenden Deutschlandtickets für 49 Euro, sowie die Ermäßigung des Deutschlandtickets auf 24,50 Euro für Frankfurt-Pass-Inhaber*innen als auch für Hessenpass-Inhaber*innen auf 31 Euro (für Inhaber*innen beider Pässe gilt der ermäßigte Preis 24,50€) ist ein erster Schritt. Dennoch sind monatspflichtige Abonnements nicht das Richtige für einige und auch der ermäßigte Preis nicht erschwinglich für viele Menschen in Frankfurt. Ein Nulltarif wäre daher die einzige sozial gerechte Lösung. Ein benutzungsunabhängig finanzierter ÖPNV verbindet Klimaschutz mit Teilhabegerechtigkeit. Er wirkt gegen die soziale Ausgrenzung an den Rand gedrängter Gruppen im Sinne eines nachhaltigen sozial-ökologischen Stadtumbaus. Über die direkten Auswirkungen auf die Teilhabe hinaus reduziert ein benutzungsunabhängig finanzierter Nahverkehr die Zahl des motorisierten Individualverkehrs (MIV) - also der Autos - in der Stadt und ist daher für alle Frankfurter*innen von Nutzen; auch für diejenigen, die nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen. Die Luftqualität würde verbessert, die Lärmbelastung reduziert. Vor allem für diejenigen Frankfurter*innen, die an den Einfallstraßen und Pendlerrouten wohnen, wäre weniger motorisierter Individualverkehr eine große Entlastung. Innerhalb des Stadtgebietes würden durch den Rückgang des MIV in allen Stadtteilen Flächen frei, die bebaut, bewohnt, bewirtschaftet und bespielt werden könnten. Und noch eine ganze Reihe weiterer Faktoren sprechen für die Einführung eines benutzungsunabhängig finanzierten ÖPNV, weil sie innerhalb der Kommune volkswirtschaftliche Rendite generieren - so hat der benutzungsunabhängig finanzierte ÖPNV dort, wo er bisher eingeführt wurde, zu einem Anstieg der Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Innenstädten und weiteren zentralen Orten der Städte geführt. In der Regel profitiert außerdem der Fremdenverkehr massiv vom benutzungsunabhängig finanzierten ÖPNV als Werbeargument. In Frankfurt, die nicht nur Touristik-, sondern auch Messestadt ist, wäre dies in vielfach potenzierter Form zu erwarten. Auch für Unternehmen kann der benutzungsunabhängig finanzierte ÖPNV ein Standortfaktor sein und als Argument bei der Werbung von Fachkräften dienen. Die Einführung des benutzungsunabhängig finanzierten ÖPNV müsste als eine generelle Stärkung der ÖPNV-Infrastruktur gedacht werden, deren Umfang und Kosten in der Machbarkeitsstudie explizit dargelegt werden. Zu nennen sind positive Anreize für den Umstieg auf den ÖPNV wie bspw. eine verbesserte Taktung, Strecken- und Haltestellenausbau sowie flankierende Maßnahmen wie Ausbau von Park + Ride-Angeboten, Rufbussystemen, Carsharing und Taxiservice, Ampelvorrangschaltungen, Sonderfahrstreifen, ein verbessertes Qualitätsmanagement, mehr Komfort, Ausbau der Fuß- und Radwege. Aber auch negative Anreize wie bspw. eine veränderte Parkraumbewirtschaftung, (Durch-)Fahrverbote und verlängerte Rotphasen für den MIV müssten in der Machbarkeitsstudie untersucht werden. Das häufigste Argument gegen den benutzungsunabhängig finanzierten ÖPNV ist die Sorge, dass dieser aus dem bestehenden Etat bestritten werden und man deshalb Einsparungen in anderen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge in Kauf nehmen müsse. Das stimmt jedoch nur, wenn man sich nicht gleichzeitig Gedanken über die Steigerung kommunaler Erträge zur nutzungsunabhängigen Finanzierung des ÖPNV macht. Heute schon wird der ÖPNV in Frankfurt mehr als zur Hälfte benutzungsunabhängig finanziert über den Haushalt sowie durch die Frankfurter Strom-, Gas- und Wasserkund*innen der Mainova, denn der Mainova-Gewinn deckt über den Stadtwerke-Verbund die Kosten der VGF mit. Zudem entstehen durch die Einführung eines benutzungsunabhängig finanzierten ÖPNV eine ganze Reihe von Einsparungen, wie etwa der Wegfall der Kosten für Vertriebs- und Kontrollinfrastrukturen sowie durch den Rückgang der Belastung durch Straßennutzung. Durch weitere Maßnahmen können neue Einnahmen generiert werden. Ende 2023 wurden sechs verschiedene Finanzierungsinstrumente für den Frankfurter ÖPNV untersucht. Als besonders geeignet für Frankfurt wurden hier die Arbeitgeberabgabe sowie die City-Maut genannt. Auf den Ergebnissen dieser Untersuchung sollte nun eine Untersuchung über Auswirkungen und Umsetzung eines benutzungsunabhängig finanzierten ÖPNV durchgeführt werden. Andere Untersuchungen zu diesem Thema liegen zwar vor, sind aber aufgrund regionaler Unterschiede schwer übertragbar. Da die Einführung des benutzungsunabhängig finanzierten ÖPNV nicht kurzfristig machbar ist, gibt die Stadt noch 2024 eine ausführliche Machbarkeitsstudie in Auftrag, die die spezifischen Gegebenheiten von Frankfurt in vollem Umfang berücksichtigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2024 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 28 · 01.07.2024
TO I, TOP 48
Abgelehnt
Die Vorlage E 361 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Mitdiskutieren

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