Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Sozialbindungen nachhaltig fördern und sichern
Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Erhöhung der Wohnungsbaufördermittel auf 275 Millionen Euro vor, um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt zu bekämpfen. Die Mittel sollen unbefristete Mietpreisbindungen fördern, um geförderten Wohnraum langfristig zu sichern.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die veranschlagten Wohnungsbaufördermittel werden erhöht: Für den Doppelhaushalt 2024/25 wird der Haushaltsposten der Investitionsmaßnahme 5.001232 auf jeweils 275 Millionen Euro erhöht. Die Vergabe von Wohnungsbaufördermitteln wird an eine unbefristete Mietpreisbindung gekoppelt, um den geförderten Wohnraum zu erhalten.
Begründung
In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum. Die Bestrebungen, weiteren geförderten Wohnraum zu errichten, müssen in den kommenden Jahren deutlich erhöht werden, wenn der Bedarf gedeckt werden soll. Insbesondere im ersten Förderweg müssen vermehrt Mittel zur Verfügung gestellt werden. Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind für 2024 jährlich 154.007 Millionen Euro zur Unterstützung des Wohnungsbaus eingestellt. 2025 halbiert sich diese Summe auf nur noch 70.041 Millionen Euro. Darin sind die Mittel für die Unterstützung von Zinsen und die Bezuschussung des Baus von Wohnungen im ersten sowie im zweiten Förderweg zusammengefasst. Die Erhöhung der Mittel im Vergleich zum Vorjahr ist begrüßenswert, jedoch angesichts des eklatanten Mangels an gefördertem Wohnraum und der steigenden Anzahl an Haushalten, die beim Amt für Wohnungswesen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung stehen, nicht ausreichend. Diese Summe reicht bei Weitem nicht vor dem Hintergrund rückläufiger Zahlen geförderter Wohnungen aus. Zwischen 2019 und 2023 haben 4.392 Sozialwohnungen ihre Bindung verloren. Das sind knapp 15 Prozent des gesamten Sozialwohnungsbestandes. Die Zahl der auslaufenden Sozialbindungen übersteigt dabei die Zahl der neu gebauten Sozialwohnungen deutlich: Im gleichen Zeitraum wurden lediglich 540 neue Sozialwohnungen fertiggestellt. Indem 275 Millionen Euro eingestellt werden, kann der Bau von jährlich 2.000 Wohnungen verschiedener Größe mit den maximalen Förderbeträgen nach der Neufassung des Förderwegs 1 von Mai 2018 zwischen 16.351 Euro (1-Personen-Haushalt) und 36.085 Euro (4-Personen-Haushalt) nach Stufe 1 (Miethöhe von 5 Euro pro Quadratmeter) gefördert werden. Zusätzlich steht Geld für die Förderung nach Stufe 2 (mit einer Miete von 6,50 Euro pro Quadratmeter) und für Wohnungen nach dem Mittelstandsprogramm (mit Mieten zwischen 8,50 und 10,50 Euro pro Quadratmeter) zur Verfügung. Die neu entstehenden Wohnungen sollen unbefristet der Belegung durch das Amt für Wohnungswesen zur Verfügung stehen, denn der Wegfall der Bindungen - in der Regel nach spätestens 30 Jahren - führt zu einer extremen Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum. Zugleich ist der Rückkauf von Belegrechten teuer und bedeutet zum größten Teil eine Quersubventionierung der Gewinne der städtischen Wohnungsgesellschaften (vgl. B 123/2017). Die Entfristung der Mietpreisbindungen führt dagegen zu einer dauerhaften Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme)