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Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung

Vorlagentyp: EAfD
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, die im Haushalt eingestellte Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Höhe von insgesamt 40,08 Mio. Euro ersatzlos zu streichen. Dies geschieht aufgrund der Auffassung, dass die Förderung nicht zu den kommunalen Aufgaben gehört und die defizitäre Haushaltslage eine solche Förderung ausschließt.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die im Haushalt eingestellte Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (Projektnummer 5.007572) für das Jahr 2023 in Höhe von 15,74 Mio. Euro wird ersatzlos gestrichen.

Ebenso werden die in der Vorausplanung für die Folgejahre hierfür eingeplanten finanziellen Mittel in Höhe von 16,35 Mio. Euro (2024), 12,53 Mio. Euro (2025) und 11,20 Mio. Euro (2026), also insgesamt 40,08 Mio. Euro, gestrichen.

Begründung

Zu den erforderlichen kommunalen Aufgaben der Stadt Frankfurt gehört es nicht, eine finanzielle Förderung einer gewünschten oder angemessenen Ladeinfrastruktur für E-Mobilität vorzunehmen. Die Entscheidung zur Förderung der E-Mobilität ist eine politische Entscheidung auf Bundesebene, insofern haben hier der Bund und die Länder für dessen Umsetzung zu sorgen bzw. diese an private Anbieter zu delegieren oder für diese eine solche attraktiv zu machen. Inwieweit die groß angelegte Elektrifizierung des Individualverkehrs tragfähig und sinnvoll ist, wird die Zukunft zeigen. Auf jeden Fall sollte hier Technologieoffenheit gelten, gerade in Anbetracht der völlig verkorksten und überstürzten Energiewende mit einem gleichzeitigen Ausstieg aus Kohle und Kernenergie und seit dem Krieg in der Ukraine auch noch mit Schwierigkeiten beim Import von Erdgas. In dieser Situation den Stromverbrauch noch kommunal massiv zu fördern, erscheint nicht sinnvoll. Hinzu kommt die defizitäre Haushaltslage, die eine solche Förderung eigentlich ausschließt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.07.2023 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 19 · 04.07.2023
TO I, TOP 58
Abgelehnt
Die Vorlage E 351 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 47
Abgelehnt
Die Vorlage E 351 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme)

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