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Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.02 Leitstelle

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Im Etatantrag wird die Schaffung von 34 neuen Stellen in der Leitstelle für den Brandschutz und Rettungsdienst vorgeschlagen. Dies ist notwendig, um dem steigenden Arbeitsaufkommen und den gesetzlichen Anforderungen an die Notrufannahme gerecht zu werden. Die Maßnahme soll die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sichern und eine adäquate Notfallversorgung gewährleisten.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Stellenplan 2023 werden in der Produktgruppe 12.02, Leitstelle, insgesamt 34 Stellen mit nachstehenden Bewertungen geschaffen:

1Brandoberrätin/BrandoberratA 14
1Brandamtsrätin/BrandamtsratA 12
2Brandamtfrau/BrandamtmannA 11
2Brandoberinspektorin/BrandoberinspektorA 10
20Hauptbrandmeisterin/HauptbrandmeisterA 9s
8Hauptbrandmeisterin/Hauptbrandmeister mit
ZulageA 9s + Z

Das Budget für die ab 2024 zu besetzenden Stellen wird aufgrund des vorhandenen und fortgeschriebenen Stellenplans 2023 im Zuge der Haushaltsaufstellung 2024/2025 zur Verfügung gestellt.

Begründung

Begründung: Seit Jahren steigt die Anzahl der Notrufe sowie Dispositionen und das damit linear verbundene Arbeitsaufkommen in der Leistelle Frankfurt an. Die Anzahl der für die Leitstelle bereitgestellten Funktionen ist seit 2004 unverändert. In einem durch die FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH im Jahr 2018 im Auftrag des Magistrats erstellten Gutachten empfahl der Gutachter eine deutliche Personalaufstockung und eine Umstellung auf ein Dienstplanmodell im 24-Stunden-Rhythmus, um Bereitschaftszeiten generieren zu können. Damit soll dem stark schwankenden Notrufaufkommen begegnet und eine gesicherte Notrufannahme innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Sekunden gewährleistet werden. Der Personalaufstockung und der Umstellung auf ein 24-Stunden-Dienstplanmodell hat die Stadtverordnetenversammlung mit § 4845 (M 157) am 07.11.2019 zugestimmt. Mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung begann der Magistrat umgehend mit der Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen, insbesondere der für ein 24-Stunden-Dienstplanmodell notwendigen Sozialräume. Während der Corona-Pandemie verzögerten sich die notwendigen Baumaßnahmen, die Ende des 3. Quartals 2022 fertiggestellt werden konnten. Seit 2019 ist der Arbeitsaufwand gegenüber dem Gutachten in der Leitstelle hinsichtlich der Fallzahlen um etwa 20 % und hinsichtlich der zeitlichen Belastung, trotz umfangreicher technischer und organisatorischer Prozessoptimierungen, um 29% weiter gestiegen. Ursachen hierfür sind insbesondere das gestiegene Notrufaufkommen, das veränderte Verhalten der Hilfesuchenden und die Situation in den aufnehmenden Kliniken und im Gesundheitssystem der Bundesrepublik insgesamt. Aus diesem Grund konnte die Umstellung des Dienstplanmodells Ende 2022 und eine entsprechend auskömmliche Personalausstattung trotz der abgelehnten Stellenneuschaffungen im Stellenplan 2022 nicht länger hinausgeschoben werden, um die gesetzlich vorgeschriebene, fristgebundene Notrufannahme sicherstellen zu können. Ohne diese Maßnahme wäre der Dienstbetrieb in der Leitstelle kollabiert. Die notwendigen Stellenneuschaffungen wurden für den Haushaltsplan 2023 angemeldet, konnten aber wegen umfangreicher Prüfungen zur Höhe der Refinanzierung nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der Leitstelle wurden 36 Mitarbeitende aus dem Bereich der Feuer- und Rettungswachen der Leitstelle zugewiesen und fehlen jetzt für ihre originäre Aufgabe Die Kompensation auf den Feuer-und Rettungswachen erfolgt bisher durch die Anordnung von Mehrdienstleistungen, die die ohnehin hohe Zahl an Überstunden von rund 450.000 im Einsatzdienst weiter ansteigen lassen. Diese Vorgehensweise ist nicht länger möglich. Ohne entsprechende Stellenneuschaffungen müssen die Zuweisungen weiter aufrechterhalten werden, was zu massiven Einschränkungen im Grundschutz bei Brandschutz und Technischer Hilfeleistung führen wird. Die Beordnung über einen Etatantrag ist die einzige Möglichkeit, noch im Jahr 2023 nachsteuern zu können. Dies ist bei einem Eigenteil von rund 500 T€ an dieser Maßnahme das mildeste Mittel, um unvermeidliche Einschränkungen in Brandschutz und Technischer Hilfe und damit der gesetzlich vorgegebenen Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu vermeiden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.07.2023 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 19 · 17.07.2023
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage E 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Mitdiskutieren

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