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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude

Vorlagentyp: EAfD
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, die im Haushalt für die energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden vorgesehenen Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro für 2023 sowie 75 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2026 ersatzlos zu streichen. Dies geschieht aufgrund der kommunalen Verantwortung für die Sanierung und der angespannten Haushaltslage der Stadt Frankfurt.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die im Haushalt eingestellten finanziellen Mittel für eine energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden (Projektnummer 5.010742) für das Jahr 2023 in Höhe von 25 Mio. Euro werden ersatzlos gestrichen.

Ebenso werden die in der Vorausplanung für die Jahre 2024 bis 2026 hierfür eingeplanten jeweils 25 Mio. Euro pro Jahr, insgesamt 75 Mio. Euro, gestrichen.

Begründung

Die Sanierung von städtischen Bestandsgebäuden fällt grundsätzlich in den kommunalen Aufgabenbereich. Sollte eine Sanierung nötig sein, ist diese natürlich auch dahingehend durchzuführen, dass entsprechend vorgeschriebene Energiestandards berücksichtigt werden. Hierzu bedarf es aber keines gesonderten Finanzierungsprogramms zur außerplanmäßigen energetischen Ertüchtigung. Gerade auch angesichts der angespannten Haushaltslage und der aktuell stark steigenden Verschuldung der Stadt Frankfurt wäre dies nicht vernünftig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2023 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 44
Abgelehnt
Die Vorlage E 349 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Annahme) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen E 377) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 19 · 11.07.2023
TO I, TOP 37
Abgelehnt
Die Vorlage E 349 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen E 377) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

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