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Projektbezogene Förderung ausbauen, institutionelle Förderungen zurückfahren

Vorlagentyp: EAfD
1 SitzungAbgelehnt

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die finanzielle Förderung von Vereinen, Initiativen, Gruppen, und Verbänden durch die Stadt Frankfurt wird ab sofort in Richtung einer projektbezogenen Förderung umgestellt. Diese Umstellung erfolgt behutsam, aber mit dem klaren Ziel, die institutionelle Förderung mittelfristig einzustellen. Sollten entsprechende Verträge bestehen, werden diese nicht wieder verlängert bzw. nach Möglichkeit innerhalb der nächsten drei Jahre gekündigt.

Begründung

Durch eine projektbezogene Förderung ist die Stadt Frankfurt grundsätzlich flexibler, um bei einer wie aktuell defizitären Haushaltslage, wirksamer finanzielle Leistungen zurückfahren zu können. Außerdem wird so deutlich, dass es keinen grundsätzlichen Anspruch auf diese freiwilligen Leistungen der Stadt Frankfurt gibt. Hier ist ein Umdenken erforderlich. Immer wieder wurde in der Vergangenheit sowohl vom Landesrechnungshof als auch vom Hessischen Ministerium des Inneren angemahnt, dass die Stadt Frankfurt in eigener Verantwortung seine freiwilligen finanziellen Leistungen kritisch hinterfragen sollte. Grundgedanke muss sein, ob ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die Wahrnehmung der jeweiligen Leistung vorliegt oder nicht. Selbst wenn dieses öffentliche Bedürfnis in finanziell guten Zeiten auch recht weit ausgelegt werden kann, so muss doch in finanziell schwierigeren Zeiten auch hier eine effektive Leistungskürzung möglich sein. Dies ist jedoch bei einer weit verbreiteten institutionellen Förderung nur bedingt möglich und steht somit den Interessen der Stadt Frankfurt entgegen. Deshalb ist hier endlich eine Änderung erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.07.2023 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO II, TOP 31
Abgelehnt
Die Vorlage E 336 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

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