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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, eine Initiative über den Hessischen Städtetag einzubringen, um ein Modell für eine kommunale Abgabe zu entwickeln, mit der Unternehmen belegt werden, die Arbeitnehmer*innen in Vollzeit zu einem Monatslohn beschäftigen, der sie zum Bezug von Arbeitslosengeld II zwingt.
- Diese Abgabe soll den kommunalen Anteil an den Transferleistungen kompensieren.
Begründung
In Frankfurt leben über 19 Prozent der Bevölkerung in relativer Einkommensarmut. Das arbeitgebernahe Wirtschaftsforschungsinstitut in Köln (IW) hat in einer Studie die Einkommensarmut in Kaufkraftarmut überführt und sie für deutsche Großstädte berechnet. Hier liegt die Quote in der reichen Stadt Frankfurt bei 24,8 Prozent (IW Teilhabemonitor 2019). Bei Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten also lebt fast ein Viertel der Frankfurter Bevölkerung in Einkommensarmut. Auch viele andere Kommunen sind von dieser Problemlage betroffen. Deshalb ist es notwendig, eine solche Abgabe überregional zu entwickeln. Die Einführung dieser Abgabe ist ein Zeichen in Richtung sozialer Umverteilung von oben nach unten. Damit soll die Subventionierung von Vollzeitarbeitsplätzen mit niedrigstem Lohn, zumindest auf kommunaler Ebene, zurückgenommen werden. Mit der Abgabe sollen sich die Lohnkosten für Unternehmen soweit erhöhen, dass sich für sie die Beschäftigung von Menschen zu einem Lohn, mit dem der Lebensunterhalt nicht bestritten werden kann, nicht mehr lohnt. Durch den Wegfall der Transferzahlungen würden der Stadt weitere Finanzmittel für sinnvolle Projekte zur Verfügung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.07.2023 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)