Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz

Vorlagentyp: ELINKE
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Einrichtung eines Klimaschutzfonds im Haushalt 2023 und den Folgehaushalten bis 2025 vor, der mit insgesamt 500 Millionen Euro ausgestattet werden soll. Ziel ist die Erreichung der Klimaneutralität Frankfurts bis 2035 durch umfangreiche Sofortmaßnahmen in verschiedenen Sektoren. Der Antrag wurde in den zuständigen Ausschüssen abgelehnt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Haushalt 2023 und den Folgehaushalten bis 2025 wird ein Klimaschutzfonds gesondert abgebildet und mit 500 Millionen Euro ausgestattet, davon 100 Millionen Euro für 2023. Über diesen neuen Haushaltstitel werden umfangreiche Klimaschutz-Sofortmaßnahmen und die dafür notwendigen Referats- und Personalstellen finanziert. Ziel ist die Klimaneutralität Frankfurts bis 2035.

Konkret sollen für die Sektoren Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie und Verkehr (inklusive Flugverkehr) eindeutige Treibhausgas(THG)-Reduktionsziele festgelegt und diese mit geeigneten Sofortmaßnahmen versehen werden, um bis 2035 die "Nettonull" zu erreichen. Nettonull leitet sich dabei aus den verbleibenden THG-Restmengen ab, die Frankfurt noch maximal emittieren darf, um rechnerisch innerhalb der Vorgaben des Pariser Klimaabkommens zu bleiben. Zu den Maßnahmen muss gehören:

- Der Flugverkehr wird in die Bilanzierung und die CO2-Reduktionsplanung aufgenommen. Die mehrheitlich im öffentlichen Besitz befindliche Fraport AG muss für eine Abkehr von Kurzstreckenflügen sorgen, die auf die Bahn verlagert werden können.

- Das Heizkraftwerk West wird nicht zur Nutzung von Erdgas umgebaut, sondern stattdessen bis 2030 auf erneuerbare Energien umgestellt.

- Die Stromversorgung der VGF wird unmittelbar auf nachhaltige Energiequellen umgestellt, laufende Verträge innerhalb des Stadtwerkekonzerns sind aufzuheben.

- Es wird ein Klimarahmenplan erlassen, auf dessen Grundlage die weitere Stadtentwicklung einem strikten Klimavorbehalt unterliegt. Die Alternative der sogenannten Klimaallianz, durch Einzahlung in einen Klimaschutzfonds, Kompensation für klimaschädliche Maßnahmen zu leisten, wird ausgeschlossen. Eine kommunale CO2-Bepreisung erübrigt sich.

- Alle geeigneten städtischen Dächer und Freiflächen (auch die der Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften) werden gemäß einer Prioritätenliste auf Basis des Solarkatasters geprüft und bis 2025 mit der maximalen Auslastung an Solaranlagen (Photovoltaik oder Solarthermie) bestückt. Dort, wo eine Solaranlage aus technischen Gründen nicht installiert werden kann, soll eine Begrünung zum Zug kommen. Wo möglich, sollen Gründächer und Photovoltaik/Solarthermie miteinander kombiniert werden.

- Frankfurt geht auf das Land Hessen, auf Industrie- und Gewerbetreibende, Kirchen, Vereine und sonstige Organisationen und Institutionen zu, um mit deren Dächern und Freiflächen ebenfalls wie in obiger Weise zu verfahren.

- Frankfurt startet gemeinsam mit der Mainova eine Kampagne zur Bekanntmachung des Solarkatasters sowie der Beratungsangebote zu Solarstrom in Eigenregie bzw. Mieter*innenstrommodelle und legt ein Förderprogramm für Solaranlagen auf Privatdächern auf, analog zur Klimabonus-Förderlinie "Frankfurt frischt auf".

- Frankfurt beschließt eine Solardachpflicht für Neubauten.

- Frankfurt nimmt die Wind- und Wasserkraftpotenziale sowie die Abwärmequellen, die das Abwärmekataster des Energiereferats aufzeigt, in Nutzung und erschließt weitere Erdwärmeprojekte.

- Die Genehmigung zum Weiterbetrieb oder zur Ansiedlung von Rechenzentren auf dafür ausgewiesenen Flächen wird strikt davon abhängig gemacht, dass die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien erfolgt und die entstehende Abwärme zur Wärmeversorgung umliegender Liegenschaften genutzt wird.

Alternativ wird der Weiterbetrieb oder eine Ansiedlung auch dann gestattet, wenn eine Einspeisung der Abwärme in das Fernwärmenetz der Mainova erfolgt. Die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Abwärme auf das Temperatur- und Druckniveau des Fernwärmenetzes anzuheben, obliegt dabei den Betreiber*innen, wobei sie von der Mainova unterstützt werden.

Begründung

Die Stadt Frankfurt hat sich zum Klimaziel gemacht, die CO2-Emissionen bis 2030 um 50 Prozent und bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Alle 5 Jahre sollen dafür 10 Prozent eingespart werden. Die Energieversorgung soll bis 2050 zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umgestellt werden, wobei 50 Prozent des Endenergieverbrauchs eingespart werden soll. Die aktuelle CO2-Bilanz der Stadt spricht eine andere Sprache. Der Endenergieverbrauch ist seit 1990 gestiegen, statt zu sinken und auch im Verkehrssektor steigen die CO2-Emissionen, statt zu fallen. Die absoluten Werte sind seit 1990 zwar um rund ein Fünftel gesunken. Das hat aber mehr mit der Deindustrialisierung und der Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft zu tun als mit den Klimaanstrengungen der aktuellen und der vergangenen Stadtregierungen. Seit 2010, also in der Zeit, in der sich die Klimadebatte zugespitzt und Frankfurt seine Klimaziele verabschiedet und Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, wurden nur 1-2 Prozent an CO2-Emmissionen eingespart. Und dass, obwohl die größten Einzelemittent*innen, der Frankfurter Flughafen und das Kohleheizkraftwerk West, von der Bilanz ausgespart wurden. Die Bilanz, aber noch viel mehr der wirkliche Sachstand in der Klimafrage in Frankfurt, ist nicht anders als verheerend zu bezeichnen. Auf diesen Missstand will die Koalition mit der sogenannten Klimaallianz reagieren, die schon in der vergangenen Wahlperiode verabschiedet wurde und seitdem der Umsetzung harrt. In dem Maßnahmenpaket sind viele kleinere und einige wenige, strukturell weitreichendere Maßnahmen versammelt. Keine der Maßnahmen aber ist geeignet, schnell zur Reduktion der CO2-Emissionen beizutragen. Die Klimabewegung, Fridays For Future und viele Frankfurter*innen haben wesentlich weitergehende Forderungen und Ziele. So soll beispielsweise das Heizkraftwerk West nicht auf Gas umgestellt werden, sondern direkt auf erneuerbare Energien. Der Verkehr - und hier vor allem auch der Flugverkehr - müssen in Frankfurt viel stärker in den Fokus der Klimadiskussion rücken. Für den Flughafen sieht die Klimaallianz überhaupt keine Maßnahme vor. Zum Erreichen der Klimaneutralität ist es neben der Energieeinsparung ebenso erforderlich, dass die Stadt Frankfurt am Main die vorhandenen Potenziale im Bereich der erneuerbaren Energien ausschöpft. Bis Mitte des Jahrzehnts müssen aus Sicht der Klimabewegten sämtliche verfügbaren Dächer mit Solaranlagen bestückt sein. Wind- und Wasserkraft-, Erd- und Abwärmepotenziale müssen endlich genutzt werden. Ein Fonds über 35 Millionen bis 2026 wird da nicht ausreichen. All das macht deutlich, dass die Klimaallianz nicht weit genug geht und dabei auch noch weitestgehend unverbindlich bleibt. Das aber ist keineswegs ausreichend, um die Jahrhundertaufgabe Klimawandel zu meistern. Der Klimaschutz muss sozial und gerecht sein und das ist er nur, wenn die Maßnahmen nicht dazu führen, dass im Haushalt an anderer Stelle gekürzt wird. Es ist daher unabdingbar, den Klimaschutzfonds im Haushalt gesondert auszuweisen und ihn nicht nur durch Kreditaufnahmen, sondern auch durch eine Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt finanziell ausreichend auszustatten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 19 · 04.07.2023
TO I, TOP 56
Abgelehnt
Die Vorlage E 323 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 38
Abgelehnt
Die Vorlage E 323 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung