Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Einrichtung eines stadtweiten flächendeckenden und systematischen Risikomanagements im Finanzbereich vor. Dies ist notwendig, um Risiken verantwortungsvoll zu steuern und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten. Die Maßnahme wird durch eine veränderte Priorisierung im Haushalt 2022 finanziert.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die erforderlichen Mittel für die Einrichtung eines stadtweiten flächendeckenden und systematischen Risikomanagements im Finanzbereich sind vom Magistrat in den Haushalt 2022 einzustellen.
Begründung
In seinem Schlussbericht 2019 in der Sitzung in der Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision vom 25.10.2021 hat das städtische Revisionsamt bezüglich des Jahresabschlusses der Kernverwaltung zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass ein stadtweites Risikofrüherkennungs- bzw. Risikomanagementsystem nicht eingerichtet ist und dabei die Frage aufgeworfen, inwieweit die Angaben im Risikobericht vollständig sind. Zur kontinuierlichen Aufgabenerfüllung und Aufrechterhaltung ihrer Leistungsfähigkeit müssen Kommunen ihre Risiken verantwortlich steuern und überwachen. Neben dem bewussten Umgang mit Chancen und Risiken trägt ein flächendeckendes und strukturiertes Risikomanagement auch zu einer optimierten Steuerung der Verwaltung bei. Mittels der drei Komponenten Risikofrüherkennungssystem, internes Kontrollsystem (IKS) und Controlling wird der geordnete und strukturierte Umgang mit Risiken für die Gesamtverwaltung in einem einheitlichen System ermöglicht. Die Implementierung eines flächendeckenden und systematischen Risikomanagements im Finanzbereich ist daher notwendig und erforderlich. Auch das städtische Revisionsamt hat in der Vergangenheit bereits bestätigt, dass hierfür zwar keine gesetzliche Verpflichtung besteht, sich dies jedoch für eine moderne Großstadtverwaltung dringend empfiehlt. Die Finanzierung dieser Maßnahme wird durch eine veränderte Priorisierung und die Verlagerung von Haushaltsmitteln im Haushalt 2022 sichergestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2022 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Annahme)