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Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling

Vorlagentyp: EBFF
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Einrichtung eines stadtweiten flächendeckenden und systematischen Risikomanagements im Finanzbereich vor. Dies ist notwendig, um Risiken verantwortungsvoll zu steuern und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten. Die Maßnahme wird durch eine veränderte Priorisierung im Haushalt 2022 finanziert.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die erforderlichen Mittel für die Einrichtung eines stadtweiten flächendeckenden und systematischen Risikomanagements im Finanzbereich sind vom Magistrat in den Haushalt 2022 einzustellen.

Begründung

In seinem Schlussbericht 2019 in der Sitzung in der Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision vom 25.10.2021 hat das städtische Revisionsamt bezüglich des Jahresabschlusses der Kernverwaltung zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass ein stadtweites Risikofrüherkennungs- bzw. Risikomanagementsystem nicht eingerichtet ist und dabei die Frage aufgeworfen, inwieweit die Angaben im Risikobericht vollständig sind. Zur kontinuierlichen Aufgabenerfüllung und Aufrechterhaltung ihrer Leistungsfähigkeit müssen Kommunen ihre Risiken verantwortlich steuern und überwachen. Neben dem bewussten Umgang mit Chancen und Risiken trägt ein flächendeckendes und strukturiertes Risikomanagement auch zu einer optimierten Steuerung der Verwaltung bei. Mittels der drei Komponenten Risikofrüherkennungssystem, internes Kontrollsystem (IKS) und Controlling wird der geordnete und strukturierte Umgang mit Risiken für die Gesamtverwaltung in einem einheitlichen System ermöglicht. Die Implementierung eines flächendeckenden und systematischen Risikomanagements im Finanzbereich ist daher notwendig und erforderlich. Auch das städtische Revisionsamt hat in der Vergangenheit bereits bestätigt, dass hierfür zwar keine gesetzliche Verpflichtung besteht, sich dies jedoch für eine moderne Großstadtverwaltung dringend empfiehlt. Die Finanzierung dieser Maßnahme wird durch eine veränderte Priorisierung und die Verlagerung von Haushaltsmitteln im Haushalt 2022 sichergestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2022 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 8 · 23.05.2022
TO I, TOP 13
Abgelehnt
Die Vorlage E 321 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO II, TOP 20
Abgelehnt
Die Vorlage E 321 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Annahme)

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