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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.16 Sportförderung

Vorlagentyp: ECDU
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine Anhebung des Pro-Kopf-Zuschusses für jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren in Sportvereinen von 18 Euro auf 20 Euro vor. Dies soll die Sportförderung in Frankfurt stärken und ein Zeichen der Unterstützung für die Sportvereine setzen.

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Pro-Kopf-Zuschuss nach Ziffer IV der Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt für jedes dem Landessportbund oder einer vergleichbaren Organisation gemeldete jugendliche Mitglied eines Sportvereines in Frankfurt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird ab 2024 von 18,- Euro auf 20,- Euro angehoben.

Die erforderlichen Mittel sind in der entsprechenden Produktgruppe einzustellen und gehen zu Lasten der im "Sport" vorwiegend im Bereich Sportförderung vorgesehenen deutlichen Erhöhungen bei der Öffentlichkeitsarbeit. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Gesundheit, Fitness, aber auch ehrenamtliches Engagement im Verein sind gute Gründe für die allgemeine Sportförderung. Der Mitgliederzuwachs bei den Sportvereinen, die den Zugang zu Sportstätten und -geräten erleichtern, hält an, auch im Jugendbereich. Allein beim Landessportbund sind aus dem Sportkreis Frankfurt zum Stand 01.01.2024 rund 108.000 Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gemeldet. Da die allgemeinen Kostensteigerungen auch den Vereinen zusetzen, ist eine Anhebung der Sportförderpauschale für Mitglieder unter 18 ein gutes Signal der Stadt, dass sie sich als verlässliche Partnerin der Sportvereine versteht. Eine Erhöhung des Pro-Kopf-Zuschusses um 2,- Euro und damit insgesamt um 216.000,- Euro pro Jahr ist deswegen angemessen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Mai 2024 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 28 · 04.07.2024
TO I, TOP 82
Abgelehnt
Die Vorlage E 316 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

Mitdiskutieren

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