Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, 5 Millionen Euro im Haushalt 2023 bereitzustellen, um Kulturschaffende und kulturelle Institutionen in Frankfurt zu unterstützen, die unter den Langzeitfolgen der Corona-Pandemie leiden. Dies soll helfen, die finanzielle Situation der Kulturszene zu stabilisieren und die Qualität sowie Vielfalt der kulturellen Angebote in der Stadt zu erhalten.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den Haushalt 2023 werden 5 Mio. Euro eingestellt zur Förderung von Kulturschaffenden und kulturellen Institutionen, um die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Die Stadt Frankfurt bemüht sich beim Land Hessen, der Kulturstiftung der Länder sowie der Bundesregierung und der Kulturstiftung des Bundes um Erstattung dieser Hilfen.
Begründung
Die Kulturschaffenden waren besonders von der Corona-Pandemie betroffen. In der oftmals ohnehin prekären finanziellen Situation von Kulturschaffenden hatte die Absage von Veranstaltungen wie Lesungen, Aufführungen, Konzerten, Clubkultur oder Sommer-Festivals existenzbedrohliche Konsequenzen. Viele freiberufliche Künstler*innen und andere Selbständige aus dem Kultur- und Medienbereich haben keinen Anspruch auf ALG 1 und die Bedarfsprüfung auf ALG 2 kann sich über Wochen hinziehen. Institutionen standen vor massiven Einnahmeausfällen durch eingeschränkte oder abgesagte Veranstaltungen und zurückgegebene Tickets mit finanziellen Einbußen, die sich auch langfristig bemerkbar machen. Der Deutsche Kulturrat spricht sich für eine Einrichtung von Notfallfonds und eine Kompensation durch Kommunen, Länder und Bund aus. Um die Frankfurter Kulturszene in ihrer Qualität und ihrem Facettenreichtum zu erhalten, muss die Stadt die langfristigen Folgen der pandemiebedingten Ausnahmesituation weiterhin im Blick haben und unbürokratisch Hilfe leisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)