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Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas

Vorlagentyp: EBFF
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Einführung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren in städtischen Kitas vor. Dies soll zu einer jährlichen Verbesserung des Haushalts der Stadt Frankfurt um ca. 25,5 Millionen Euro führen. Die Maßnahme wird als wirtschaftlich zumutbar für die Eltern erachtet.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird dazu verpflichtet, in den städtischen Kitas sowie den Kinderbetreuungseinrichtungen der freien Träger in Frankfurt umgehend die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren einzuführen.

Laufende Verträge bleiben davon unberührt und werden nicht verlängert. In Neuverträgen ist zukünftig zwingend die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung Drei- bis Sechsjähriger vorzusehen.

Begründung

Laut Berechnungen des Hessischen Landesrechnungshofes ergibt sich für den Haushalt der Stadt Frankfurt ein Ergebnisverbesserungspotential in Höhe von ca. 25,5 Millionen Euro pro Jahr, sofern Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren in Frankfurt eingeführt werden. Die Betreuungsdauer von bis zu sechs Stunden pro Tag ist für diese Altersgruppe ohnehin kostenfrei. Lediglich für eine Betreuung ab der siebten Stunde können seitens der Stadt Frankfurt hierfür Elternbeiträge geltend gemacht werden, was den Eltern, denen dadurch die Berufsübung bzw. eine Erwerbstätigkeit ermöglicht wird, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus zuzumuten ist. Zudem profitieren die Eltern in Frankfurt - im Vergleich zu anderen Städten - von überdurchschnittlich langen Kita-Betreuungszeiten und kleinen Gruppengrößen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2022 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.05.2022 im Ausschusses für Bildung und Schulbau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 8 · 23.05.2022
TO I, TOP 12
Abgelehnt
Die Vorlage E 314 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 8 · 30.05.2022
TO I, TOP 39
Abgelehnt
Die Vorlage E 314 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung)

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