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Produktbereich: 19 Gesundheit Kommunaler Fonds für Leistungen im Gesundheitsbereich

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Einrichtung eines kommunalen Gesundheitshilfefonds vor, um sozial schwachen Bürger*innen und Senior*innen in Notsituationen zu helfen. Ziel ist es, die Lebensqualität unabhängig vom Einkommen zu verbessern und soziale Ungleichheiten im Gesundheitsbereich zu verringern. Der Antrag wurde jedoch in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt richtet ab dem Jahr 2023 einen kommunalen Gesundheitshilfefonds für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe und Senior*innen ein. Aus diesem Fonds können sowohl Einmalzahlungen im Sinne des § 24 Abs.3 SGB II, Krankenkostzulagen in Form von Pauschalleistungen und zweckgebundene Darlehen zur Vermeidung von akuten Notsituationen finanziert werden.

Hierfür werden ausreichende Finanzmittel in den Haushalt eingestellt. Bereits bestehende Mittel aus diesem Bereich, die im Rahmen der Frankfurter Richtlinien derzeit für Sozialhilfeempfänger*innen gezahlt werden, fließen in diesen Fonds mit ein.

Der kommunale Gesundheitsfonds soll folgende Leistungsangebote abdecken:

  1. Übernahme der Kosten für notwendige rezeptfreie Medikamente, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel.
  2. Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel.
  3. Im Bedarfsfall eine medizinisch indizierte ergänzende Krankenkostzulage in entsprechender Höhe, sofern diese Aufwendungen nicht oder nicht ausreichend über andere Sozialleistungen (nach § 30 Abs. 5 SGB XII bzw. § 42 Nr.3 SGB XII oder § 21 Abs. 5 SGB II) abgedeckt sind.
  4. 20 Euro einmalige Beihilfe für einen gesonderten Kleiderbedarf bei Krankenhausaufenthalten.
  5. Übernahme der Fahrtkosten für Besuche von nahen Angehörigen im Krankenhaus und in der Kur.
  6. Übernahme von Dolmetschkosten, wenn dies im Falle der Behandlung von Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe aufgrund von Sprachbarrieren vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin für notwendig erachtet wird.
  7. Übernahme der Kosten für notwendige Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sowie Vorsorgebehandlungen, die in den Bereich der Nicht-Kassenleistungen fallen.
  8. Zweckgebundene Darlehen zur Vermeidung von akuten Notsituationen für Senior*innen, wenn diesen kein Darlehen durch eine Bank erhalten.

Begründung

Aufgabe kommunaler Gesundheits- und Sozialpolitik muss es sein, die Lebensqualität aller Bürger*innen unabhängig vom Einkommen sicherzustellen - und zu verbessern. Frankfurter Gesundheitspolitik muss auf eine ausreichende medizinische Grundversorgung auch der sozial Schwachen ausgerichtet sein. Neuen gesellschaftlichen Verschärfungen - wie der ansteigenden Kinder-, Jugend- und Altersarmut - muss mit unverzüglichen und unbürokratischen Unterstützungsmaßnahmen entgegengetreten werden. Frankfurter Gesundheitspolitik muss die Verringerung der sozialen Ungleichheit von Gesundheitschancen bei der Prävention und Gesunderhaltung in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Zugang zur und Umfang der medizinischen Versorgung dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen. Aber auch immer mehr Senior*innen, die keine Transferleistungen beziehen, können sich Einmalzahlungen durch geringe Renten nicht leisten und geraten so in eine unverschuldete Notsituation. Mit einem städtischen Darlehen können diese Notsituationen überbrückt werden, auch weil oftmals Banken ein solches Darlehen verweigern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 69
Abgelehnt
Die Vorlage E 297 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTIONLinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung)

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