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Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung

Vorlagentyp: EAfD
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag der AfD sieht vor, die im Haushalt für die Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität vorgesehenen Mittel in Höhe von 7,5 Mio. Euro für 2022 sowie jeweils 15 Mio. Euro für die Jahre 2023 bis 2025 ersatzlos zu streichen. Dies wird mit der Argumentation begründet, dass die Förderung nicht zu den kommunalen Aufgaben gehört und die Entscheidung für mehr E-Mobilität auf Bundesebene getroffen werden sollte.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die im Haushalt eingestellte Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (Projektnummer 5.007572) für das Jahr 2022 in Höhe von 7,5 Mio. Euro wird ersatzlos gestrichen. Ebenso werden die in der Vorausplanung für die Jahre 2023 bis 2025 hierfür eingeplanten jeweils 15 Mio. Euro pro Jahr gestrichen.

Begründung

Sich finanziell für die Förderung einer gewünschten oder angemessenen Ladeinfrastruktur für E-Mobilität einzusetzen, gehört nicht zu den erforderlichen kommunalen Aufgaben. Die Entscheidung für mehr E-Mobilität ist eine politische Entscheidung auf Bundesebene, insofern haben hier der Bund und die Länder für dessen Umsetzung zu sorgen oder diese an private Anbieter zu delegieren bzw. für diese eine solche attraktiv zu machen. Inwieweit die groß angelegte Elektrifizierung des Individualverkehrs tragfähig und sinnvoll ist, wird die Zukunft zeigen. Auf jeden Fall sollte hier Technologieoffenheit gelten, gerade in Anbetracht der völlig verkorksten und überstürzten Energiewende mit einem gleichzeitigen Ausstieg aus Kohle und Kernenergie. Die eingeplante Überbrückungsenergie Gas wird infolge des Krieges in der Ukraine und der Sanktionen nun mindestens sehr teuer und setzt so auch den Strompreis unter Druck. Inwieweit dies schwerwiegende und langfristige Auswirkungen auf eine sichere und bezahlbare Stromversorgung in Deutschland hat, wird sich noch zeigen. In dieser Situation den Stromverbrauch noch kommunal massiv zu fördern, erscheint als nicht sinnvoll. Hinzu kommt die defizitäre Haushaltslage, die eine solche Förderung nicht zulässt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. April 2022 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.05.2022 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 8 · 24.05.2022
TO I, TOP 55
Abgelehnt
Die Vorlage E 295 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 8 · 30.05.2022
TO I, TOP 47
Abgelehnt
Die Vorlage E 295 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
AfD
Enthaltung:
FRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung)

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